DStGB bedauert Entscheidung über NPD-Klage zu gestrichenem Fraktionsgeld - gesetzliche Regelungen notwendig
Archivmeldung vom 05.04.2017
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Freigeschaltet durch André OttDer Deutsche Städte-und Gemeindebund (DStGB) bedauert, dass der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel heute der Stadt Büdingen untersagt hat, der rechtsextremen NPD die Fraktionsgelder zu streichen. "Wir hätten es begrüßt, wenn es den Kommunen gestattet worden wäre, Fraktionen oder Gruppierungen von Parteien, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgen, öffentliche Gelder zu verweigern", erklärte das Geschäftsführende Präsidialmitglied des DStGB, Dr. Gerd Landsberg in Berlin.
Die Stadt Büdingen hatte Ende Januar durch eine Satzungsänderung beschlossen "Fraktionen aus Vertretern erkennbar verfassungsfeindlicher Parteien oder Vereinigungen" von den sogenannten Entschädigungszahlungen auszunehmen. Büdingen hat damit auf das NPD-Urteil des Bundesverfassungsgerichts reagiert.
Das Verfassungsgericht hatte entschieden, dass die rechtsextreme NPD zwar verfassungsfeindlich sei, ein Parteienverbot aber aufgrund der aus Bundessicht unbedeutenden Rolle der NPD verworfen. Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich auf andere Reaktionsmöglichkeiten, wie den Entzug der Parteienfinanzierung hingewiesen. Die Stadt Büdingen hat hierauf mit ihrer Satzungsänderung reagiert.
Viele Kommunen hatten mit Spannung auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs gewartet, betonte Landsberg. Eine wehrhafte Demokratie muss die Möglichkeit haben, Gruppierungen oder Vereinigungen mit verfassungsfeindlichen Zielen nicht noch mit öffentlichen Geldern zu fördern, erklärte Landsberg. Er forderte Bund und Länder auf, nunmehr die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen.
Quelle: Deutscher Städte- u. Gemeindebund (ots)