Bericht: Umweltbundesamt fehlt Grundlage für Diesel-Fahrverbote
Archivmeldung vom 20.04.2019
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Freigeschaltet durch André OttDem Umweltbundesamt (UBA) fehlt laut eines Medienberichts eine wissenschaftliche Grundlage für einen Langzeitrichtwert für Stickstoffdioxid (NO2) in Innenräumen. Das geht aus einer Antwort von Umweltstaatssekretär Florian Pronold (SPD) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor, über die das Nachrichtenmagazin Focus berichtet.
In seiner Antwort an die FDP stellt Pronold klar, dass Studienergebnisse zu Innenräumen prinzipiell auch auf den Außenbereich übertragbar seien. Der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Frank Sitta, sieht damit die Grundlage für Diesel-Fahrverbote schwinden. "Wenn sogar das UBA davon absieht, für Innenräume Langzeitrichtwerte festzulegen, steht ein Langzeitwert außen auch infrage", sagte Sitta dem Focus.
Die Diesel-Fahrverbote beziehen sich auf das Überschreiten des EU-Grenzwertes von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresdurchschnitt. Diesen Außenwert wiederum hält das Umweltbundesamt auf Nachfrage für wissenschaftlich begründet. Man könne ihn auch für Innenräume heranziehen. NO2 sei ein Indikator für andere Luftschadstoffe, so das Umweltbundesamt. Die Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina hatte vor Kurzem erklärt, die Gesundheitsgefahr durch Feinstaub sei höher als die durch NO2.
Quelle: dts Nachrichtenagentur