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Bericht: Umweltbundesamt fehlt Grundlage für Diesel-Fahrverbote

Archivmeldung vom 20.04.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.04.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Florian Pronold (2017)
Florian Pronold (2017)

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Dem Umweltbundesamt (UBA) fehlt laut eines Medienberichts eine wissenschaftliche Grundlage für einen Langzeitrichtwert für Stickstoffdioxid (NO2) in Innenräumen. Das geht aus einer Antwort von Umweltstaatssekretär Florian Pronold (SPD) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion hervor, über die das Nachrichtenmagazin Focus berichtet.

In seiner Antwort an die FDP stellt Pronold klar, dass Studienergebnisse zu Innenräumen prinzipiell auch auf den Außenbereich übertragbar seien. Der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Frank Sitta, sieht damit die Grundlage für Diesel-Fahrverbote schwinden. "Wenn sogar das UBA davon absieht, für Innenräume Langzeitrichtwerte festzulegen, steht ein Langzeitwert außen auch infrage", sagte Sitta dem Focus.

Die Diesel-Fahrverbote beziehen sich auf das Überschreiten des EU-Grenzwertes von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft im Jahresdurchschnitt. Diesen Außenwert wiederum hält das Umweltbundesamt auf Nachfrage für wissenschaftlich begründet. Man könne ihn auch für Innenräume heranziehen. NO2 sei ein Indikator für andere Luftschadstoffe, so das Umweltbundesamt. Die Deutsche Akademie der Naturforscher Leopoldina hatte vor Kurzem erklärt, die Gesundheitsgefahr durch Feinstaub sei höher als die durch NO2.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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