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Aufnahme eines Rechts auf Freiheit im Internet in den Grundrechtekatalog geplant

Archivmeldung vom 23.05.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.05.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Politiker von SPD und Union planen eine Anpassung des Grundrechtskatalogs an die moderne Kommunikationsgesellschaft. Es soll ein neues Grundrecht geben für die Freiheit im Internet. Bis zum Ende der Legislaturperiode", hofft SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz, könnte ein Gesetzentwurf stehen.

Diesen Zeitraum setzt auch der CDU-Innenexperte Ralf Göbel an: "Wenn wir gründlich diskutieren, können wir das in dieser Wahlperiode schaffen".

"Das Internet ist ein neuer Raum, die vierte Dimension, eine Welt in der Menschen leben, lieben, sich wirtschaftlich betätigen", begründet Wiefelspütz seinen Vorstoß. "Diese Welt sollte sich auch im Grundgesetz wiederfinden als ein Raum der Freiheit." In welcher Weise sich das im Grundgesetz wiederfinden soll - ob als eigenes neues Grundrecht oder als Ergänzung des Postgeheimnisses - ist nach Wiefelspütz noch offen. Darin stimmt auch Göbel zu. "Wir brauchen die Erweiterung des Grundrechtsschutzes in der virtuellen Welt", konstatiert der CDU-Mann, "wir brauchen es, wissen aber noch nicht wie".

Während die SPD allerdings die Freiheitsrechte zum Ausgangspunkt für die Pläne nimmt, kommt die Union von der entgegengesetzten Seite der Sicherheitspolitik: "Unser Ansatzpunkt ist die aktuelle Frage der online-Durchsuchung", sagt Göbel. Denn zum Eingriff in ein Grundrecht - wie bei der in der großen Koalition umstrittenen online-Durchsuchung - muss zunächst einmal definiert sein, um welches Grundrecht es sich dabei eigentlich handelt.

Damit liegt Göbel hier auf einer Linie mit Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), der Artikel 13 Grundgesetz (Unverletzlichkeit der Wohnung) auf den Computer ausgeweitet sehen will, um die online-Durchsuchung verfassungsrechtlich abzusichern.

Dabei will Göbel aber nicht stehen bleiben. "Das Grundgesetz ist auf einen Zustand abgestellt, der das Internet nicht berücksichtigt", sagt er. Die Modernisierung sei über die online-Durchsuchung hinaus dringend nötig.

Quelle: Pressemitteilung Der Tagesspiegel

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