Aufnahme eines Rechts auf Freiheit im Internet in den Grundrechtekatalog geplant
Archivmeldung vom 23.05.2007
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittPolitiker von SPD und Union planen eine Anpassung des Grundrechtskatalogs an die moderne Kommunikationsgesellschaft. Es soll ein neues Grundrecht geben für die Freiheit im Internet. Bis zum Ende der Legislaturperiode", hofft SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz, könnte ein Gesetzentwurf stehen.
Diesen Zeitraum setzt
auch der CDU-Innenexperte Ralf Göbel an: "Wenn wir gründlich
diskutieren, können wir das in dieser Wahlperiode schaffen".
"Das Internet ist ein neuer Raum, die vierte Dimension, eine Welt
in der Menschen leben, lieben, sich wirtschaftlich betätigen",
begründet Wiefelspütz seinen Vorstoß. "Diese Welt sollte sich auch im
Grundgesetz wiederfinden als ein Raum der Freiheit." In welcher Weise
sich das im Grundgesetz wiederfinden soll - ob als eigenes neues
Grundrecht oder als Ergänzung des Postgeheimnisses - ist nach
Wiefelspütz noch offen. Darin stimmt auch Göbel zu. "Wir brauchen die
Erweiterung des Grundrechtsschutzes in der virtuellen Welt",
konstatiert der CDU-Mann, "wir brauchen es, wissen aber noch nicht
wie".
Während die SPD allerdings die Freiheitsrechte zum Ausgangspunkt
für die Pläne nimmt, kommt die Union von der entgegengesetzten Seite
der Sicherheitspolitik: "Unser Ansatzpunkt ist die aktuelle Frage der
online-Durchsuchung", sagt Göbel. Denn zum Eingriff in ein Grundrecht
- wie bei der in der großen Koalition umstrittenen
online-Durchsuchung - muss zunächst einmal definiert sein, um
welches Grundrecht es sich dabei eigentlich handelt.
Damit liegt Göbel hier auf einer Linie mit Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU), der Artikel 13 Grundgesetz (Unverletzlichkeit der Wohnung) auf den Computer ausgeweitet sehen will, um die online-Durchsuchung verfassungsrechtlich abzusichern.
Dabei will Göbel aber nicht stehen bleiben. "Das Grundgesetz ist
auf einen Zustand abgestellt, der das Internet nicht berücksichtigt",
sagt er. Die Modernisierung sei über die online-Durchsuchung hinaus
dringend nötig.
Quelle: Pressemitteilung Der Tagesspiegel