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Linksfraktion sieht Lücken im "Selbstbestimmungsgesetz"

Archivmeldung vom 23.08.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.08.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Kathrin Vogler (2020)
Kathrin Vogler (2020)

Foto: Urheber
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Linke im Bundestag sieht erhebliche Lücken im geplanten "Selbstbestimmungsgesetz" der Bundesregierung. "Es fehlen gesetzliche Bestimmungen zur Gesundheitsversorgung, denn gerade hier berichten Betroffene von erheblichen Diskriminierungen", sagte die queerpolitische Sprecherin der Fraktion, Kathrin Vogler, dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

"Zudem fehlt es an einer Aufarbeitung und damit verbundenen Entschädigungen für die verfassungswidrigen erheblichen staatlichen Diskriminierungen der Vergangenheit." Das Gesetz sei ein wichtiger Baustein, aber es sind noch weitere nötig, um den Betroffenen ein selbstbestimmtes Leben in Sicherheit und Würde zu ermöglichen, erklärte die Linken-Politikerin. "Der vorliegende Entwurf deckt leider nicht alle Interessen der Betroffenen ab. Die Einschränkungen zum Beispiel für jugendliche trans Menschen stehen im Widerspruch zum Anspruch der Selbstbestimmung", kritisierte Vogler. 

"Auch könnten die Einschränkungen beim Hausrecht und beim Vertragsrecht als Einladung zur Diskriminierung verstanden werden." Die Linksfraktion bezweifle deshalb die Verfassungsmäßigkeit einzelner Regeln. Zwar sei das Gesetz "notwendig und überfällig" und insbesondere "der Wegfall des Begutachtungssystems und die einfachere Änderung von Personenstand und Vornamen" eine deutliche Verbesserung, so Vogler. "Kritisch se hen wir jedoch die ausformulierten Einschränkungen beim Hausrecht oder auch die generelle Weitergabe der Daten an Bundesbehörden", so die Politikerin. "Hierin drückt sich ein Misstrauen gegenüber den Betroffenen aus und wir bezweifeln, dass alle diese Einschränkungen grundrechtskonform sind."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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