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BA-Chef hält Homeoffice-Gesetz nicht für zwingend nötig

Archivmeldung vom 09.11.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.11.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Detlef Scheele (2016), Archivbild
Detlef Scheele (2016), Archivbild

Foto: © Raimond Spekking / CC BY-SA 4.0 (via Wikimedia Commons)
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Der Chef der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, hält ein Gesetz für ein Recht auf Homeoffice nicht für zwingend notwendig. "Es lohnt sich nicht, aus dieser Frage einen Kulturkampf zu machen", sagte Scheele dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

Mit Blick auf den Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) sagte Scheele: "Ein Rechtsanspruch von 24 Tagen Homeoffice im Jahr würde nicht überfordern." Scheele sagte allerdings zugleich: "Ich fände es auch in Ordnung, wenn die Sozialpartner das untereinander regelten."

Im Detail müssten Arbeitgeber und Arbeitnehmer das in den Betrieben ohnehin tun. Am Ende gehe es immer auch darum, Mitarbeiter vor Entgrenzung von Arbeit und Privatleben zu schützen und gleichzeitig gewisse Regeln aus Arbeitgebersicht zu etablieren, sagte der BA-Chef. "Homeoffice in normalen Zeiten und Homeoffice in Pandemiezeiten haben nichts miteinander zu tun." In Pandemiezeiten sei Homeoffice ein "Notnagel", auf den man zurückgreifen könne. Eines sei dabei offensichtlich: "Homeoffice und Homeschooling gehen nicht gut zusammen." Der BA-Chef ergänzte: "Dort, wo Arbeitnehmer auch jenseits der Pandemie einen Teil ihrer Arbeitszeit im Homeoffice arbeiten wollen, spricht aus meiner Sicht nichts dagegen, es möglich zu machen – jedenfalls, wenn es betrieblich geht."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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