Dienstwagennutzung: Haushaltsausschuss-Vorsitzender Fricke hält Ulla Schmidts Erklärungen für unzureichend und nebulös
Archivmeldung vom 17.08.2009
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer Vorsitzende des Haushaltsausschusses im Bundestag, Otto Fricke (FDP), hat die Erklärungen von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) zur Dienstwagennutzung in den Urlauben von 2004 bis 2008 scharf kritisiert.
"Die von Frau Schmidt abgegebenen Erklärungen sind nach wie vor unzureichend und nebulös - meine Fragen betrachte ich in dieser Form als nicht beantwortet", sagte Fricke der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post" (Dienstagausgabe). Auf dieser Grundlage sei nicht einzusehen, dass der Steuerzahler für die Fahrten des Dienstwagens nach Spanien aufkommen solle. Fricke sieht vor allem noch für die Jahre 2006 bis 2008 Klärungsbedarf, als es keinen erhöhten Sicherungsbedarf für die Ministerin mehr gab. Er sagte: "Ich gehe davon aus, dass Frau Schmidt auch für die Jahre 2006 bis 2008 den Bundesrechnungshof um entsprechende Überprüfung bitten wird."
Ministerin Ulla Schmidt nahm auch in den vergangenen Jahren Dienstwagen in den Urlaub mit
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) hat auch in den Jahren 2004 bis 2008 mit ihrem Dienstwagen Urlaub gemacht. Dies geht aus einem Schreiben ihres Ministeriums an den Haushaltsausschuss des Bundestags hervor, das der in Düsseldorf erscheinenden Rheinischen Post vorliegt. Die Reisen des Dienstwagens zum Urlaubsort gelten als Dienstfahrten und wurden somit nicht privat versteuert. "Für den Zeitraum 2004 und 2005 befand sich ein Dienstwagen aufgrund von Erfordernissen des Personenschutzes am Urlaubsort", heißt es in dem Schreiben. Zu den Jahren 2006 bis 2008 schreibt das Ministerium: "Wie in den Jahren zuvor hat die Ministerin auch in den Jahren 2006 bis 2008 Termine vor Ort wahrgenommen, die sich insbesondere mit den sozialen Problemen der vielen in der Region ansässigen Deuschen befassten."
Schmidt war unter Druck geraten, nachdem ihr Dienstwagen im Juli in ihrem spanischen Urlaubsort Alicante gestohlen worden war. Nach der Rückkehr aus dem Urlaub hatte sie angegeben, dass sie die Fahrt des Wagens an den Urlaubsort privat als geldwerten Vorteil versteuere.
Quelle: Rheinische Post