Abmahnmissbrauch: Union und FDP werfen Justizministerium Blockade vor
Archivmeldung vom 06.05.2019
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Freigeschaltet durch André OttUnion und FDP haben dem SPD-geführten Bundesjustizministerium vorgeworfen, einen Gesetzentwurf gegen missbräuchliche Abmahnungen zu blockieren. Konkret geht es um einen Entwurf "zur Stärkung des fairen Wettbewerbs", berichtet das "Handelsblatt".
Dieser liegt wegen unterschiedlicher Auffassungen über die Frage, ob auch explizit Abmahnungen wegen Verstößen gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in das Gesetz aufgenommen werden sollen, seit Monaten auf Eis. "Ich verstehe nicht, warum die SPD darauf besteht, dass jeder kleine Mittelständler wegen angeblicher Datenschutzverstöße von dubiosen Anwälten und Vereinen teuer abgemahnt werden kann, obwohl doch eigene Datenschutzbehörden mit hohen Bußgeldmöglichkeiten dafür zuständig sind", sagte der Vize-Chef der Unions-Bundestagsfraktion, Carsten Linnemann (CDU), der Zeitung.
"Aus meiner Sicht wird hier ein Abmahn-Geschäftsmodell zulasten des Mittelstands unterstützt, das mit Datenschutz nichts zu tun hat." Linnemann forderte die SPD auf, ihren Widerstand "schnell" aufzugeben.
Auch FDP-Fraktionsvize Michael Theurer sieht dringenden Handlungsbedarf. "Die missbräuchlichen Abmahnungen stellen eine massive Bedrohung nicht nur für Kleinunternehmen und neugegründete Start-ups dar", sagte Theurer dem "Handelsblatt". Er erinnerte daran, dass die Liberalen schon im Juni 2018 im Bundestag beantragt hätten, gegen Abmahnmissbrauch bei der DSGVO vorzugehen und klare Regeln zu schaffen. "Die Große Koalition hat es verschlafen, diese wichtigen Themen aufzugreifen."
Aus dem federführenden Bundesjustizministerium hieß es auf Anfrage der Zeitung, der Referentenentwurf nach Eingang zahlreicher Stellungnahmen derzeit überarbeitet und befinde sich "gegenwärtig in der abschließenden Ressortabstimmung".
Abmahnmissbrauch: Handelsverband schreibt Brandbrief an Altmaier
Der Handelsverband Deutschland (HDE) hat die Bundesregierung eindringlich dazu aufgefordert, ihre internen Meinungsverschiedenheiten über Maßnahmen gegen missbräuchliche Abmahnungen beizulegen.
"Mit großer Sorge beobachten wir, dass im
Kabinett seit über einem halben Jahr keine Beschlussfassung über den
vorliegenden Referentenentwurf erfolgen konnte, weil eine Einigung der
Ressorts bisher nicht zustande gekommen ist", heißt es in einem Brief
des HDE-Präsidiums an Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU), über den
das "Handelsblatt" (Montagausgabe) berichtet.
Konkret geht es um einen Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium
"zur Stärkung des fairen Wettbewerbs". Dieser liegt seit Monaten auf
Eis, dem Vernehmen nach wegen unterschiedlicher Auffassungen über die
Frage, ob auch explizit Abmahnungen wegen Verstößen gegen die
Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in den Entwurf aufgenommen werden
sollen.
"Dabei handelt es sich in der Tat um ein wichtiges Thema, welches
auch die Einzelhandelsunternehmen bewegt", erklären der Präsident und
der Hauptgeschäftsführer des HDE, Josef Sanktjohanser und Stefan Genth,
in ihrem Schreiben. "Keinesfalls darf an dieser Streitfrage aber das
gesamte Projekt scheitern." Der HDE brachte eine leicht entschärfte
Variante des Gesetzentwurfs ins Spiel. Ursprünglich hatte der Verband
darauf bestanden, im Fall von Verstößen gegen das Datenschutzrecht die
Klagebefugnis von Mitbewerbern zu erschweren. Nun kann sich der HDE auch
vorstellen, auf eine solche Regelung zu verzichten, wenn stattdessen
"kleinere Lösungen a
uf der Rechtsfolgenseite" in Betracht gezogen würden. Dazu gehört für
Sanktjohanser und Genth etwa der Ausschluss von sogenannten
"Aufwendungsersatzansprüchen" der Abmahnenden gemeint sind damit in
erster Linie Rechtsanwaltskosten.
Zudem fordern sie ein "Verbot der Vereinbarung von Vertragsstrafen bei erstmaligen Verstößen gegen gleichartige datenschutzrechtliche Informationspflichten". Damit soll verhindert werden, dass derjenige, der eine Unterlassungserklärung unterschrieben hat und den Fehler wiederholt, dafür jedes Mal mit einer hohen Vertragsstrafe überzogen wird. Eine Verständigung auf diese Punkte, so der HDE, würde einen Beitrag zur Minimierung von Risiken in Zusammenhang mit den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung leisten.
Quelle: dts Nachrichtenagentur