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Gesetzentwurf: 5 Jahre Haft für Freier von Zwangsprostituierten

Archivmeldung vom 12.03.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.03.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Prostitution: Das Rotlichtviertel von Frankfurt am Main bei Nacht
Prostitution: Das Rotlichtviertel von Frankfurt am Main bei Nacht

Foto: Arne Hückelheim
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Freier, die sexuelle Dienste von Frauen in Zwangslagen nutzen, müssen künftig mit Haftstrafen von bis zu fünf Jahren rechnen. Im Zuge der Neuregelung der Straftatbestände beim Menschenhandel wollen Union und SPD erstmals einen Straftatbestand für Freier von Zwangsprostituierten einführen.

Der Gesetzentwurf von Justizminister Heiko Maas (SPD), der den Zeitungen der Funke-Mediengruppe vorliegt, sieht jetzt in solchen Fällen Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor. Bislang gehen Freier von Zwangsprostituierten in der Regel straffrei aus.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßte das hohe Strafmaß: "Fünf Jahre Freiheitsstrafe - das macht deutlich, dass es ein schwerwiegendes Vergehen ist und kein Bagatelldelikt", sagte Oliver Malchow, Bundesvorsitzender der GdP den FUNKE-Zeitungen. Es sei jedoch fraglich, ob Freierstrafen in der Praxis durchzusetzen seien: "Die Zwangsprostitution wird damit nicht ausgetrocknet. Dafür ist die Beweisführung zu schwierig. Man muss jemandem nachweisen, dass er wusste, dass die Prostituierte gezwungen wurde", so Malchow.

Die Union setzt auf die Signalwirkung: "Das Gesetz wird abschreckende Wirkung haben", sagte die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Elisabeth Winkelmeier-Becker, den FUNKE-Zeitungen. Die Juristin rechnet damit, dass das Geschäftsmodell der Zwangsprostitution durch den Freier-Paragrafen gestört werde: "Es gibt einen großen Markt und bislang keine Verantwortlichkeit der Freier. Wir wollen die Freier in die Verantwortung nehmen." Der Freier-Paragraf bietet den Freiern jedoch einen Ausweg: Sollte der Freier bemerken, dass die Prostituierte unter Zwang steht und sollte er deswegen freiwillig Anzeige erstatten, geht er straffrei aus. Voraussetzung ist, dass die Tat zum Zeitpunkt der Anzeige nicht bereits von den Behörden entdeckt worden war.

Die Neuregelung für Freier von Zwangsprostituierten soll nun zügig umgesetzt werden: "Wir sind optimistisch, dass sie bald dem Kabinett vorgelegt werden kann", sagte eine Sprecherin von Justizminister Maas den Funke-Zeitungen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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