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Mindestlohnkommissions-Chef: Zwölf Euro sind in Ordnung

Archivmeldung vom 16.12.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.12.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
12 Euro Mindestlohn (Symbolbild)
12 Euro Mindestlohn (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Der Vorsitzende der unabhängigen Mindestlohnkommission, Jan Zilius, begrüßt den Ampel-Plan, den Mindestlohn auf zwölf Euro zu erhöhen, empfiehlt aber eine schrittweise Anhebung. "Das ist eine Entscheidung im Sinne vieler Arbeitnehmer, und ich persönlich finde sie auch in Ordnung", sagte der frühere RWE-Arbeitsdirektor dem "Handelsblatt".

Dass nicht alle Vertreter der mit Arbeitgebern und Gewerkschaftern besetzten Kommission gleich gut mit der politischen Entscheidung leben könnten, sei aber auch kein Geheimnis. Von Arbeitgeberseite hatte es heftige Kritik daran gegeben, dass die Ampelregierung den Mindestlohn erneut politisch festsetzen will und erst danach wieder die eigentlich zuständige Kommission übernehmen soll.

Zilius empfiehlt der Politik aber eine schrittweise Anhebung: "Bei einer Erhöhung auf einen Schlag beispielsweise zum 1. Juli 2022 wären die Risiken etwa von Arbeitsplatzverlusten höher, als wenn man die Anpassung zeitlich streckt. Auch der Eingriff ins Tarifsystem wäre bei einer Anhebung in einem Schritt größer", so Zilius. So würden bei einer Erhöhung auf zwölf Euro zum 1. Juli 2022 mehr als 30 Prozent der bestehenden Tarifverträge von der gesetzlichen Regelung überholt, zum 1. Januar 2023 wären es noch 17 Prozent. Am 1. Juli 2023 wären es dagegen nur noch rund sechs Prozent, ungefähr so viel wie bei der Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015. Wolle die neue Regierung aber den Mindestlohn gesetzlich anheben und das verwandte Thema der Anpassung der Minijobgrenze gleich mit anpacken, dann müsse sie sich "sputen", sagte der Kommissionschef. "Denn laut Gesetz müssen wir bis Ende Juni über die Anfang 2023 greifende Anpassung entscheiden. Und es wäre, glaube ich, für die Öffentlichkeit schwer nachvollziehbar, wenn wir im Juni einen Beschluss fassten, der dann wenig später wieder aufgehoben würde."

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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