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Nachträgliche Verurteilung freigesprochener Mörder: Lambrecht prüft Reform

Archivmeldung vom 15.11.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.11.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: GesaD  / pixelio.de
Bild: GesaD / pixelio.de

Die Bundesregierung will prüfen, wie Mörder unter bestimmten Umständen künftig nachträglich noch verurteilt werden können, obwohl sie zuvor rechtskräftig freigesprochen worden waren. Dies habe Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) bei einem Gespräch mit Rechtspolitikern der Großen Koalition zugesichert, berichtet der "Spiegel" in seiner neuen Ausgabe.

Voraussetzung dafür solle den Angaben zufolge sein, dass Beweisstücke, die zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung bereits vorgelegen haben, durch neue technische Möglichkeiten ausgewertet werden könnten. Eine Wiederaufnahme und möglicherweise nachträgliche Verurteilung solle nur bei Mord und Völkermord möglich sein, berichtet das Nachrichtenmagazin weiter. "Wir können einen Mörder nicht unbestraft lassen, wenn ihm nach dem Freispruch die Tat durch neue DNA-Untersuchungsmethoden doch nachgewiesen werden kann", sagte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, dem "Spiegel". Er freue sich, "dass wir uns darauf verständigt haben, das im kommenden Jahr gesetzlich zu regeln", so der SPD-Politiker weiter.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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