Keine Strafgebühr für die Modernisierung von Computern!
Archivmeldung vom 22.09.2006
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.09.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittZur Diskussion über die GEZ-Gebühren auf internetfähige Computer und UMTS-Handys erklärt der wirtschaftspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Alexander Dobrindt:
Es darf keine neuen Belastungen für unsere Unternehmen geben.
Deshalb lehne ich die geplante GEZ-Gebühr von 17,03 Euro monatlich
für internetfähige Computer und UMTS-Handys entschieden ab.
In den Unternehmen wird mit den Computern gearbeitet. Dafür darf man
sie nicht bestrafen. Es kann nicht sein, dass Selbständige
aufgefordert sind, ihre Steuererklärungen elektronisch abzugeben und
dafür gleichzeitig mit einer zusätzlichen Gebühr belastet werden.
Deshalb fordere ich die Länder auf: Keine neue Belastungen, die
insbesondere die kleinen und mittleren Unternehmen in unserem Land
überproportional belasten. Im unternehmerischen Bereich ist der
technische Stand der Geräte als Anknüpfungspunkt für die
Gebührenerhebung nicht geeignet. Deshalb sollte das
Finanzierungssystem des öffentlich-rechtlichen Rundfunks grundlegend
überprüft werden.
Quelle: Pressemitteilung CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag