Kubicki: SPD-Entscheidung für Vorratsdatenspeicherung "Schlag ins Gesicht"
Archivmeldung vom 22.06.2015
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Freigeschaltet durch Manuel SchmidtDer stellvertretende FDP-Chef Wolfgang Kubicki hat die Entscheidung des SPD-Parteikonvents für die Einführung der Vorratsdatenspeicherung als "Schlag ins Gesicht" für jeden bezeichnet, "der sich in Zeiten von flächendeckenden Geheimdienstspitzeleien und Datenskandalen um die Bürgerrechte in Deutschland sorgt". Es sei "intellektuell nicht mehr nachvollziehbar, warum die sozialdemokratische Zustimmung zu einem europarechts- und verfassungswidrigen Gesetz beweisen soll, dass die SPD regierungsfähig ist", erklärte der Freidemokrat.
Eigentlich beweise er genau das Gegenteil: "Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung ist rechtlich nicht umsetzbar und deshalb ist es demokratische Pflicht, eine Einführung mit allen Mitteln zu verhindern." Es gäbe bis heute keinen tragfähigen Beweis dafür, "dass die anlasslose Vorratsdatenspeicherung signifikant zur Steigerung der Aufklärungsquote schwerer und schwerster Verbrechen beiträgt", betonte Kubicki. "Der Schaden für die Freiheit der über 80 Millionen unbescholtenen Bürgerinnen und Bürger in der Bundesrepublik ist aber enorm. Denn wer weiß, dass sein Kommunikationsverhalten auf staatliche Anordnung aufgefangen wird, der wird sich weniger frei bewegen."
Auf dem SPD-Parteikonvent hatten die Delegierten am Samstag dem umstrittenen Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung von Bundesjustizminister Heiko Maas zugestimmt. Zuvor hatte es unter anderem bei der SPD-Basis und den Jusos erheblichen Widerstand gegen den Entwurf gegeben, der linke Parteiflügel lehnt die Vorratsdatenspeicherung komplett ab.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Telekommunikationsunternehmen die Telefon- und Internetverbindungsdaten aller Bürger zehn Wochen lang speichern. Gespeichert werden sollen die Rufnummern der beteiligten Anschlüsse sowie Zeitpunkt und Dauer des Anrufs. Bei Mobilfunk werden auch die Standortdaten vier Wochen lang gespeichert. Ebenso werden IP-Adressen einschließlich Zeitpunkt und Dauer der Vergabe einer IP-Adresse vorgehalten. E-Mails sind von der Speicherung hingegen ausgenommen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur