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Zehntausende von Elterngeld-Streichungen betroffen

Archivmeldung vom 31.07.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.07.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de
Bild: Stephanie Hofschlaeger / pixelio.de

Die Pläne der Bundesregierung, das Elterngeld für Hartz-IV-Empfänger zu streichen, wird fast 50.000 Alleinerziehende und knapp 85.000 Paarhaushalte treffen. So viele beziehen derzeit Arbeitslosengeld II (Hartz IV) und Elterngeld. Dies geht aus einer Antwort des Bundesfamilienministeriums auf eine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken hervor, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt.

In dem Schreiben des Ministeriums heißt es: "Durch Einsparungen bei den Alleinerziehenden sind (...) in der Regel Mütter betroffen." Das Statistische Bundesamt hatte diese Woche auf die finanziellen Probleme vieler Alleinerziehender aufmerksam gemacht. Das von der schwarz-gelben Koalition angestrebte Sparvolumen beim Elterngeld beläuft sich insgesamt auf 600 Millionen Euro. Durch ein vollständiges Anrechnen des Elterngeldes auf Hartz-IV-Leistungen will die Koalition allein 440 Millionen Euro sparen.

Die 24 Seiten starke Antwort des Ministeriums enthält nun erstmals detaillierte Angaben, wie sich die Sparsumme aufteilen dürfte. Auffällig ist dabei, dass die Koalition Beziehern höherer Einkommen deutlich weniger zumuten will als den ärmeren Eltern. So würden nach Angaben des Familienministeriums Eltern mit einem Nettoeinkommen von mehr als 2100 Euro lediglich mit etwa 15 Millionen Euro zu den geplanten Einsparungen beitragen. Mütter und Väter mit einem Nettoeinkommen von mindestens 2770 Euro hätten dagegen keine Einbußen. Aus der Antwort ergibt sich weiter, dass bei den Alleinerziehenden die geplante Kürzung vor allem Mütter trifft, die schon vor Bezug des Elterngeldes gar nichts oder wenig verdient haben. So beziehen von den knapp 50.000 Alleinerziehenden, die Hartz IV und Elterngeld erhalten, nur etwa 13.000 ein Elterngeld von mehr als 300 Euro. Die Höhe des Elterngeldes, das der Staat demjenigen Elternteil zahlt, der im ersten Lebensjahr des Neugeborenen vorrangig das Kind betreut, richtet sich nach dem vorherigen Einkommen. Es beträgt mindestens 300 Euro, auch für zuvor Nicht-Erwerbstätige, und maximal 1800 Euro pro Monat.

Unklar bleibt nach wie vor, wie die Regierung in Zukunft mit den "Aufstockern" verfährt, die wegen ihres geringen Verdienstes zusätzlich vom Staat Hartz IV erhalten. Familienministerin Kristina Schröder (CDU) hatte für diese Gruppe Sonderregeln angekündigt, "um diejenigen nicht zu bestrafen, die versuchen, durch Erwerbsarbeit ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu sichern". Aus der Antwort ihres Ministeriums und Berechnungen der Linken geht jedoch hervor, dass sich die Einsparsumme um etwa 125 Millionen Euro vermindern würde, wenn Schröder die Aufstocker vollständig von den Kürzungen verschont. Jörn Wunderlich, familienpolitischer Sprecher der Linken, wirft der Bundesfamilienministerin deshalb widersprüchliche Aussagen vor: "Sie will einerseits den Aufstockern das Elterngeld belassen, andererseits die Sparvorgaben in Höhe von 440 Millionen Euro einhalten. Beides ist nicht zugleich realisierbar", sagte er der SZ.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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