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Hintergrundinformation zur Bundestagswahl 2021: Parteien nationaler Minderheiten

Archivmeldung vom 16.07.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.07.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Behördenschild des Bundeswahlleiters und des Statistischen Bundesamtes
Behördenschild des Bundeswahlleiters und des Statistischen Bundesamtes

Foto: Kandschwar
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

In Deutschland gibt es nur vier staatlich anerkannte nationale beziehungsweise ethnische Minderheiten: Sorben, Dänen, Friesen sowie die deutschen Sinti und Roma. Diese zeichnen sich dadurch aus, dass sie alle die deutsche Staatsbürgerschaft haben, sich aber durch Sprache, Kultur und Geschichte, also durch eine eigene nationale Identität, vom - ethnisch verstandenen - deutschen Volk unterscheiden.

Allein zwei dieser Minderheiten haben ihr angestammtes Siedlungsgebiet ganz oder überwiegend in Schleswig-Holstein und werden politisch vom "Südschleswigschen Wählerverband" (SSW) vertreten: die Dänen und die Friesen. Insofern ist der SSW nicht nur auf die Vertretung der politischen Interessen von sehr spezifischen Wählergruppen ausgerichtet, sondern auch regional auf dieses Bundesland beschränkt (Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung).

Wie der Bundeswahlleiter mitteilt, wurde der SSW für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag vom Bundeswahlausschuss als Partei nationaler Minderheiten im Sinne des Bundeswahlgesetzes anerkannt. Das Minderheitenprivileg dient der Integration nationaler Minderheiten bei der politischen Willensbildung durch Wahlen.

Im Bundeswahlgesetz wurden für die Kreiswahlvorschläge und die Landeslisten von Parteien nationaler Minderheiten Sonderregelungen im Hinblick auf das Erfordernis von Unterstützungsunterschriften getroffen (§ 20 Absatz 2 Satz 3, § 27 Absatz 1 Satz 4 Bundeswahlgesetz). Des Weiteren wird auch die 5-Prozent-Klausel nicht auf die von Parteien nationaler Minderheiten eingereichten Landeslisten angewendet (§ 6 Absatz 3 Satz 2 Bundeswahlgesetz).

Bei der Entscheidung des Bundeswahlausschusses war insbesondere maßgebend, dass der SSW aus der dänischen und friesischen Minderheit hervorgegangen ist, gegenwärtig personell von diesen getragen wird und programmatisch von ihnen geprägt ist. Damit muss der SSW keine Unterstützungsunterschriften vorlegen und unterliegt nicht der 5-Prozent-Klausel. Alle übrigen vom Bundeswahlausschuss für die Bundestagswahl 2021 anerkannten, nicht etablierten Parteien müssen für ihre Wahlvorschläge Unterstützungsunterschriften sammeln und unterliegen dieser Klausel.

Quelle: Der Bundeswahlleiter (ots)

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