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Hintergrundinformation zur Bundestagswahl 2021: Repräsentative Wahlstatistik

Archivmeldung vom 22.09.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.09.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Behördenschild des Bundeswahlleiters und des Statistischen Bundesamtes
Behördenschild des Bundeswahlleiters und des Statistischen Bundesamtes

Foto: Kandschwar
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Wie bei bisherigen Bundestagswahlen wird auch bei der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021 eine repräsentative Wahlstatistik durchgeführt. Dabei werden in 2.573 zufällig ausgewählten Wahlbezirken die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe nach Geburtsjahresgruppe und Geschlecht ermittelt.

Die Angaben erfolgen anonym, so dass das Wahlgeheimnis auch in diesen Wahlbezirken gewährleistet ist. Erste Ergebnisse der repräsentativen Wahlstatistik für die Bundestagswahl 2021 werden voraussichtlich im Dezember 2021 vorliegen.

"Mit Hilfe der repräsentativen Wahlstatistik kann bei Bundestags- und Europawahlen das Wahlverhalten von Wahlberechtigten hinsichtlich Geschlecht und Altersstruktur im Bundesgebiet und in den einzelnen Ländern analysiert werden", erklärt Bundeswahlleiter Georg Thiel, "Auf diese Weise wird ein zuverlässiges Bild der politischen Beteiligung verschiedener Bevölkerungsgruppen in Deutschland gewonnen.".

Die repräsentative Wahlstatistik wird nicht in allen Wahlbezirken durchgeführt. Aus den rund 60.000 Urnenwahlbezirken wurden 1.852 und aus den rund 25.000 Briefwahlbezirken 721 Wahlbezirke als Stichprobe mit Hilfe eines mathematisch-statistischen Verfahrens zufällig ausgewählt. In diesen Wahlbezirken werden Stimmzettel mit einem Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und sechs Geburtsjahresgruppen verwendet. Außerdem werden zur Ermittlung der Wahlbeteiligung aus dem Wählerverzeichnis Wahlberechtigte sowie Wählerinnen und Wähler nach Geschlecht und zehn Geburtsjahresgruppen ausgewertet.

Das Wahlgeheimnis ist durch die Vorkehrungen des Wahlstatistikgesetzes gewährleistet: Die Stimmzettel enthalten keine personenbezogenen Daten, sondern lediglich einen anonymen Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppe. Die Auszählung der Stimmzettel und die Auswertung der Wählerverzeichnisse sind organisatorisch strikt getrennt. Weiterhin sind Mindestgrößen für die ausgewählten Wahlbezirke festgelegt: Urnenwahlbezirke müssen bei der Bundestagswahl 2021 mindestens 400 Wahlberechtigte umfassen, Briefwahlbezirke müssen bei der letzten Bundestagswahl 2017 mindestens 400 Wählerinnen und Wähler aufgewiesen haben. Darüber hinaus dürfen keine Ergebnisse für einzelne Stichprobenwahlbezirke veröffentlicht werden.

Quelle: Der Bundeswahlleiter (ots)



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