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Deutscher Ethikrat rät derzeit von Covid-19-Immunitätsbescheinigungen ab

Archivmeldung vom 22.09.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.09.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Coronavirus (Symbolbild)
Coronavirus (Symbolbild)

Bild von Gerd Altmann auf Pixabay

Zum jetzigen Zeitpunkt empfiehlt der Deutsche Ethikrat schon angesichts der vielfältigen noch bestehenden Unsicherheiten hinsichtlich einer Immunität gegen das neuartige Coronavirus den Einsatz von Immunitätsbescheinigungen nicht.

Frei verkäufliche Tests zum Nachweis einer Immunität gegen SARS-CoV-2 sollten aufgrund ihrer zweifelhaften Verlässlichkeit und des daraus folgenden Gefährdungspotenzials strenger reguliert werden. Die Einführung einer staatlich kontrollierten Immunitätsbescheinigung wird seit Monaten kontrovers diskutiert. Vor diesem Hintergrund hatte der Bundesminister für Gesundheit den Deutschen Ethikrat gebeten, die ethischen Voraussetzungen und Implikationen einer solchen Immunitätsbescheinigung zu erörtern.

Der Deutsche Ethikrat lehnt die Einführung solcher Bescheinigungen gegenwärtig einstimmig ab. Für den Fall, dass Immunität künftig hinreichend verlässlich nachweisbar werden sollte, herrschen im Rat unterschiedliche Auffassungen dazu, ob und - wenn ja - unter welchen Bedingungen die Einführung von Immunitätsbescheinigungen zu empfehlen wäre.

Die Hälfte der Ratsmitglieder kommt auf Basis risikoethischer Abwägungen zu dem Ergebnis, dass bei günstiger Entwicklung der naturwissenschaftlich-medizinischen Voraussetzungen mindestens eine stufenweise, anlassbezogen wie bereichsspezifisch ansetzende Einführung einer Immunitätsbescheinigung unter bestimmten Bedingungen sinnvoll wäre. Teilweise wird auch ein weiter reichender Einsatz für verantwortbar erachtet.

Für die andere Hälfte der Ratsmitglieder führen praktische, ethische und rechtliche Gründe zu einer Ablehnung des Einsatzes von staatlich kontrollierten Immunitätsbescheinigungen selbst dann, wenn Unsicherheiten mit Blick auf den Sachstand in Zukunft nicht länger bestünden.

Ungeachtet dieser unterschiedlichen Positionierungen spricht sich der Ethikrat in weiteren gemeinsamen Empfehlungen dafür aus, die Bevölkerung umfassend über einen gemeinwohlorientierten Infektionsschutz aufzuklären und über die Aussagekraft von Antikörpertests zu informieren. Darüber hinaus empfiehlt der Ethikrat eine zielgerichtete und koordinierte Erforschung der infektiologischen und immunologischen Eigenschaften des neuartigen Coronavirus. Die gemeinsamen Empfehlungen und die Empfehlungen zu den einzelnen Positionen sowie der vollständige Wortlaut der Stellungnahme sind abrufbar unter https://ots.de/7vrgvO.

Quelle: Deutscher Ethikrat (ots)


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