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Merkel lässt Einschränkung der Leiharbeit per Gesetz prüfen

Archivmeldung vom 14.09.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.09.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hat gesetzliche Maßnahmen zur Eingrenzung einer überbordenden Leiharbeitspraxis in Aussicht gestellt. Der "Leipziger Volkszeitung" (Sonnabend-Ausgabe) sagte die CDU-Vorsitzende: Die Tatsache, dass sich Leiharbeit teilweise über zehn Jahre festgesetzt habe, sei "in der Tat ein Fall, der aus dem Rahmen des in der Leiharbeit Üblichen fällt". Eigentlich gehe man von einer durchschnittlichen Laufzeit bei Leiharbeitsverhältnissen "von weniger als einem Jahr aus".

Die Kanzlerin verwies auf ein im Juli dieses Jahres gefälltes Urteil des Bundesarbeitsgerichtes, auf dessen genaue Begründung man noch warte. "Für mich ist klar, dass vorübergehend nicht zehn Jahre oder länger bedeuten kann". Sie versprach, dass man auf Grundlage der noch ausstehenden schriftlichen Urteilsbegründung entscheiden werde, "wie wir vorgehen müssen, um den Begriff ,vorübergehend' noch präziser auszulegen, sei es gesetzlich oder mit anderen Maßnahmen".

Angela Merkel erinnerte daran, dass die schwarz-gelbe Bundesregierung den Begriff "vorübergehend" für den Einsatz von Leiharbeitern in einem Betrieb eingeführt habe. Dagegen habe die frühere rot-grüne Regierung zum 1. Januar 2004 jede zeitliche Beschränkung für Leiharbeit aufgehoben.

Quelle: Leipziger Volkszeitung (ots)

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