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Masken-Lieferanten klagen gegen Gesundheitsministerium

Archivmeldung vom 14.07.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.07.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Deutsche unter pauschalem Kriminalitätsverdacht von Seiten der Parteien? (Symbolbild)
Deutsche unter pauschalem Kriminalitätsverdacht von Seiten der Parteien? (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Im Streit um nicht bezahlte Lieferungen von Schutzmasken wehren sich mehrere Unternehmen mit Klagen gegen das Bundesgesundheitsministerium. Wie das Landgericht Bonn dem Wirtschaftsmagazin Capital (Heft 8/2020, EVT 16. Juli) bestätigte, liegen dort mittlerweile rund 20 Klagen von Firmen vor, die auf ihr Geld warten.

Der Großteil der Klagen wurde nach Angaben eines Gerichtssprechers bereits dem Ministerium zugestellt. Dieses hat nun die Gelegenheit zur Gegenäußerung. Die Streitwerte der meisten Klagen, hinter denen eher kleine und mittelgroße Maskenlieferanten stehen, betragen demnach 500.000 bis 1 Mio. Euro. In einem Fall geht es um 2,5 Mio. Euro.

Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hatte auf dem Höhepunkt der Corona-Krise im Frühjahr in einem sogenannten Open-House-Verfahren Masken für mehr als 1 Mrd. Euro bestellt. Dabei wurden 738 Zuschläge an Firmen erteilt, denen ein Abnahmepreis von 4,50 Euro netto je Maske der Schutzklasse FFP2 bei Lieferung zu einem fixen Termin garantiert wurde. Insgesamt bestellte Spahns Ministerium auf diesem Weg mehr als 200 Millionen FFP2-Masken und mehr als 60 Millionen einfachere OP-Masken.

Bei der Abwicklung stellte das Ministerium allerdings fest, dass bei einigen Lieferungen die Qualität nicht stimmte und die Masken nicht zu gebrauchen waren. Daher beauftragte der Bund den TÜV mit einer Kontrolle der Masken und holte sich zur Unterstützung die Prüffirma EY ins Haus. Dabei wurde auch klar, dass der im Open-House-Verfahren zugesagte Preis von 4,50 Euro je FFP2-Maske aus heutiger Sicht viel zu hoch war. Nach Informationen von Capital lassen sich FFP2-Schutzmasken in China inzwischen für weniger als 1 Euro beschaffen - etwa im Freihafen von Schanghai. Einige Lieferanten vermuten daher, dass der Bund Qualitätsmängel teils nur vorschiebe, weil er die für ihn nachteiligen Verträge nicht erfüllen wolle. Aus diesem Grund weigere sich das Ministerium auch, ihnen Einsicht in die Prüfberichte des TÜV zu geben, heißt es in Kreisen der Lieferanten.

Auf Anfrage von Capital bestätigte das Gesundheitsministerium, dass einige Klagen zugestellt worden sind. Inhaltlich wollte es sich nicht zu den Vorgängen äußern. Man werde im gerichtlichen Verfahren Stellung nehmen, erklärte das Ministerium.

Quelle: Capital, G+J Wirtschaftsmedien (ots)


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