Menschen mit Kontakt zur AfD und Mitglieder sollen dem Verfassungsschutz gemeldet und politisch verfolgt werden?
Archivmeldung vom 04.03.2019
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Freigeschaltet durch André OttIn Medienberichten ist zu vernehmen, dass die Geheimschutzbeauftragte des Verfassungsschutzes ihre Mitarbeiter dazu aufrufe, eine etwaige Mitgliedschaft in der Alternative für Deutschland oder auch nur Kontakte zur Partei zu melden, wobei gegebenenfalls sogar disziplinarische Folgen möglich sein könnten.
Für AfD-Bundessprecher Dr. Alexander Gauland kommen derartige Aussagen einer Farce gleich: „Verfassungsschutzmitarbeiter sollen also nun Umgangsverbot mit der AfD und ihren Mitgliedern bekommen. Nachdem – trotz monatelanger Prüfung – keine Grundlage für eine Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz gefunden werden konnte, zündet CDU-Politiker Haldenwang die nächste Stufe im Kampf des von ihm geführten Inlandsgeheimdienstes gegen die Opposition.“
„Prüffall darf er die AfD nicht mehr nennen, also muss eine neue öffentlichkeitswirksame Maßnahme her. Die Mitarbeiter des Bundesamts für Verfassungsschutz sollen die AfD also überprüfen, aber bitte, ohne dabei mit der AfD in Kontakt zu kommen. Da kann man gespannt sein, wie wohl der nächste Akt im absurden Theater der Instrumentalisierung des Inlandsgeheimdienstes gegen die größte Opposition im Land aussehen wird.“
Mit dem Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung hat das alles leider nicht mehr viel zu tun. Sie wird für eine groteske Farce geopfert.“
Quelle: AfD Deutschland