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AfD-Mitgliedschaften: Seehofer (CSU) prüft Konsequenzen für Beamte

Archivmeldung vom 12.02.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.02.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Horst Seehofer Bild: Metropolico.org, on Flickr CC BY-SA 2.0
Horst Seehofer Bild: Metropolico.org, on Flickr CC BY-SA 2.0

Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) lässt in seinem Ministerium prüfen, welche Konsequenzen die Mitgliedschaft in der AfD für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst haben kann. "Das ist eine Frage, die wir derzeit noch sehr genau prüfen. Sie wird öfters an uns herangetragen", sagte Seehofer den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

"Deshalb habe ich mein Haus gebeten, diese Frage der Mitgliedschaft und welche Verpflichtungen für einen Beamten entstehen hinsichtlich der politischen Zurückhaltung, noch mal sehr genau für mich zu prüfen." Diese Prüfung solle spätestens in einigen Wochen abgeschlossen sein. Seehofer hob hervor, dass die Prüfung von politischen Aktivitäten durch Beamte und Staatsbedienstete für alle Richtungen gelten soll, sowohl "für Rechts- wie für Linksradikale".

Die Entscheidung seines Hauses, sich noch einmal mit der Rechtslage und den entsprechenden Verpflichtungen der Staatsbediensteten zu befassen, sei zudem unabhängig von der jüngsten Entscheidung des Bundesamtes für Verfassungsschutz gefallen, die Partei als sogenannten "Prüffall" einzustufen. Wie viele Mitglieder in der Alternative für Deutschland bundesweit in ihrem Beruf Beamte oder Angestellte von Behörden sind, ist unklar. Die Angabe nach dem Beruf bei Parteieintritt sei freiwillig, teilte ein Sprecher auf Nachfrage mit. Vor wenigen Wochen hatte der Verfassungsschutz erklärt, dass das Amt die Alternative für Deutschland nun in einem Vorstadium zur Beobachtung ins Visier nehme, als "Prüffall". Die Jugendorganisation "Junge Alternative" und der sogenannte "Flügel" der AfD stufte das Bundesamt als "Verdachtsfall" ein. Beide Organisationen dürfen nun mit nachrichtendienstlichen Mitteln überwacht werden. Die AfD hatte zuletzt angekündigt, mit einer Klage gegen den Verfassungsschutz und dessen Einstufung der Partei juristisch vorzugehen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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