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Berliner Bezirke fordern vom Senat »Kriegskasse« für Vorkaufsrechtsausübung von Wohnungen

Archivmeldung vom 20.09.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.09.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Geldberg
Geldberg

Bild: Eigenes Werk /OTT

Über die Hälfte der zwölf Berliner Bezirke hat bereits das gesetzliche Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten ausgeübt. Um den Mlieuschutz weiter zu verstärken, fordern die Bezirke jetzt mehr finanzielle Mittel vom rot-rot-grünen Senat, um gegenüber potenziellen Investoren eine bessere Drohkulisse aufbauen zu können. »Ich fordere einen Fonds für Vorkäufe, auf den die Wohnungsbaugesellschaften zugreifen könnten«, sagte der Stadtentwicklungsstadtrat von Pankow, Vollrad Kuhn (Grüne), dem »neuen deutschland«.

Auch der Baustadtrat von Mitte, Ephraim Gothe (SPD), wünscht sich »eine Art Kriegskasse, auf die die Gesellschaften zugreifen können«, wie er dem »nd« sagte. Insgesamt konnten bislang 28 Häuser in Berlin mit zusammengenommen 664 Wohnungen in das Eigentum meist landeseigener Wohnungsbaugesellschaften überführt werden. Für weitere 60 Häuser mit insgesamt 1836 Wohnungen akzeptierten die Käufer sogenannte Abwendungsvereinbarungen. Das sind Verträge, die für einen Zeitraum von mindestens 20 Jahren mietsteigernde Modernisierungsmaßnahmen sowie die Aufteilung in Eigentumswohnungen ausschließen. Doch die Bezirke sind sich sicher, dass noch mehr Milieuschutz durchsetzbar wäre. Allein Pankow wurden zwischen Sepetmber 2017 und August 2018 73 Häuser geprüft, tatsächlich umgesetzt wurde allerdings nur der Kauf eines Hauses.

Der Bezirk Pankow kritisiert Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) für seine starren Zuschussregelungen. »Bei den Zuschüssen gibt es eine Zehn-Prozent-Hürde. Alles was darüber hinausgeht, ist eine Einzelfallentscheidung«, erklärte Kuhn »nd«. Es fehle deswegen dem Bezirk das Drohpotenzial gegenüber den Käufern, um wenigstens eine Abwendungsvereinbarung zu erzielen. Der Finanzsenat erklärte auf Anfrage, dass es keine offizielle Zuschussgrenze gebe.

Quelle: neues deutschland (ots)

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