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Mittelstandsunion will Streikrecht beschränken

Archivmeldung vom 29.03.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.03.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Gitta Connemann (2020)
Gitta Connemann (2020)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die Chefin der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT), Gitta Connemann, hat ihre Forderung nach einer Einschränkung des Streikrechts für die Mitarbeiter in kritischen Infrastrukturen bekräftigt.

"Aus unserer Sicht braucht es ein neues Gesetz, das einen Rahmen für Streiks im Bereich der kritischen Infrastrukturen setzt, und zwar nur für diesen Bereich, damit der Streik am Ende von Verhandlungen steht und nicht am Anfang", sagte die CDU-Politikerin dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

"Wir wollen Streiks nicht verbieten." Für die kritische Infrastruktur brauche es aber klare Regeln, um die Schäden für unbeteiligte Dritte so gering wie möglich zu halten. Zunächst solle ein verpflichtendes Schlichtungsverfahren durchgeführt werden. Wenn das nicht erfolgreich verlaufe, könne gestreikt werden - mit einer viertägigen Ankündigungsfrist und Notfalldiensten, so der Vorschlag. Connemann beklagte die aktuelle Streik-Rechtsprechung. "Zurzeit ist das Streikrecht in Deutschland ein reines Richterrecht, anders als in vielen anderen europäischen Ländern, in denen es Arbeitskampfgesetze gibt. Damit kommt es zu einem Flickenteppich in Deutschland - abhängig vom jeweiligen Richter", sagte Connemann.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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