Bosbach: "Einen einklagbaren Anspruch auf Lösegeldzahlung gibt es aber nicht"
Archivmeldung vom 25.08.2014
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittStaatliche Lösegeldzahlungen an Terroristen stürzen den Staat "in ein fürchterliches Dileamma". Darauf hat der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, der CDU-Wolfgang Bosbach, hingewiesen. In einem Gespräch mit der "Märkischen Allgemeinen" (Dienstag-Ausgabe) sagte Bosbach vor dem Hintergrund der freigekommenen Brandenburger Geisel aus den Händen syrischer Extremisten: "Der Staat steckt bei dieser Frage in einem fürchterlichen Dilemma. Oberstes Ziel muss es sein, Menschenleben zu retten. Andererseits dürfen keine Anreize für weitere Entführungen gesetzt werden und schon gar nicht dürfen Aktivitäten terroristischer Organisationen zusätzlich noch finanziert werden."
Bosbach erinnerte an die harte Haltung der Regierung im Entführungsfall des ehemaligen Arbeitgeberpräsidenten Hanns-Martin Schleyer durch die RAF. Es habe damals gute Gründe dafür gegeben, hart zu bleiben. Man habe befürchten müssen, dass durch die Freipressung von anderen Terroristen erneut Menschen ermordet würden. Selbstverständlich könnten heute Entführungsopfer davon ausgehen, dass die Bundesrepublik alles Mögliche und Zumutbare unternehme, um ihr Leben zu retten. "Einen einklagbaren Anspruch auf Lösegeldzahlung gibt es aber nicht", machte Bosbach deutlich. "Wie der Staat sich auch verhält, er macht einen großen Fehler. Er macht einen großen Fehler, wenn er Terrorgruppen durch Lösegeldzahlungen finanziell unterstützt. Und er macht einen mindestens ebenso großen Fehler, wenn er durch die Verweigerung von Zahlungen ein Menschenleben opfert", ergänzte der Unionspolitiker.
Quelle: Märkische Allgemeine (ots)