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Verfassungsrichter: Bürger mehr am politischen Prozess beteiligen

Archivmeldung vom 02.01.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 02.01.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com / pixelio.de

Die Verfassungsrichter Peter Huber und Peter Müller plädieren dafür, Bürger mehr am politischen Prozess zu beteiligen. "Plebiszitäre Elemente erhöhen die Begründungsnotwendigkeiten für politisches Handeln", sagte Müller der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung". "Schon die bloße Möglichkeit, dass eine Frage dem Volk direkt zur Abstimmung vorgelegt wird, führt dazu, dass Politik ihr Handeln intensiver erklären wird, um eine Korrektur im Wege des Plebiszits zu vermeiden. Dies kann der Entstehung einer Kluft zwischen Repräsentierten und Repräsentanten entgegenwirken."

Huber fügte hinzu: "Um Abschottungstendenzen der Politik zu begrenzen, schadet direkte Demokratie nicht." Mit Blick auf das schwindende Vertrauen der Bürger in die Institutionen, sagte Huber: "Die Politik habt die Aufgabe, die Komplexität wo immer möglich zu reduzieren."

Wenn der Staat seine Aufgaben überzeugend erfülle und der Bürger sich nicht als "unmündiges Objekt politischer Zwangsbeglückung" empfinden müsse, sondern eine effektive Chance habe, auf Art und Weise der Aufgabenerfüllung Einfluss zu nehmen, bleibe für Demagogen kein Raum, so Huber weiter.

Die Europäische Union betreffend forderte er, dass die geltenden Regeln auch befolgt werden müssten. Die Geschichte der europäischen Währungsunion sei eine "Geschichte, in der man die einschlägigen Regelungen den Interessen des Augenblicks entsprechend zur Seite gelegt" habe. "Das war schon zu Beginn so, als Italien und Belgien trotz einer 100 Prozent über den zulässigen Werten liegenden Gesamtverschuldung von Anfang an mit dabei sein durften und setzt sich bis in unsere Tage fort, wo vertraglich vorgesehene Sanktionen trotz nachhaltiger Missachtung der vertraglichen Vorgaben für die Verschuldung nicht festgesetzt werden."

Müller und Huber heben trotz der europäischen Integration die Bedeutung der Mitgliedstaaten hervor. "Die Nationalstaaten haben nicht ausgedient", so Müller. "Sie werden auch in der absehbaren Zukunft für die Organisation freiheitlicher Gesellschaften unverzichtbar sein, ohne dass dadurch das Bekenntnis zur europäischen Integration in Frage gestellt wird. Europa darf aber kein Eliteprojekt sein, sondern muss in den Köpfen und Herzen der Menschen seine Verankerung finden."

Die Nationalstaaten blieben der "wichtigste politische und kulturelle Bezugsrahmen für die Menschen", so Huber. "Die Emanzipation von sogenannten acquis communautaire, das heißt von circa 150.000 Rechtsakten des europäischen Sekundär- und Tertiärrechts und die Besinnung auf die in Artikel 2 bis 4 EUV niedergelegten Werte scheint mir ein wichtiger Schritt, um aus der aktuellen Krise der EU herauszukommen."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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