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AfD darf Kandidatenliste für Landtagswahl in Sachsen erweitern

Archivmeldung vom 26.07.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.07.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
AfD Fahne (Logo)
AfD Fahne (Logo)

Bild: AfD Deutschland

Die AfD darf ihre Kandidatenliste für die Landtagswahl in Sachsen am 1. September erweitern. Das entschied der sächsische Verfassungsgerichtshof am Donnerstagabend in Leipzig. Damit gab das Gericht den Anträgen der AfD Sachsen teilweise statt, sodass die Partei vorläufig mit insgesamt 30 statt nur 18 Kandidaten antreten darf.

Eine endgültiger Entscheidung in dem Rechtsstreit um ursprünglich 61 Kandidaten steht aber noch aus. Diese Entscheidung wollen die Richter demnach am 16. August verkünden. Der sächsische Landeswahlausschuss hatte Anfang Juli einen Großteil der AfD-Liste für die Landtagswahl gekürzt. Die Kandidaten auf den Plätzen 19 bis 61 wurden gestrichen. Grund war ein Formfehler: Die Landesliste war auf zwei Landesparteitagen beschlossen worden, bei denen es sich dem Vernehmen nach nicht um eine einheitliche Aufstellungsversammlung handelte. Die zweite Versammlung war nach Einschätzung des Landeswahlausschusses nicht regulär.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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