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Doch kein Mutterschutz für Schülerinnen und Studentinnen

Archivmeldung vom 05.03.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.03.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: pixelio.de, www.helenesouza.com
Bild: pixelio.de, www.helenesouza.com

Im Streit zwischen Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) und Bildungsministerin Johanna Wanka (CDU) über die Reform des Mutterschutzgesetzes hat das Familienministerium jetzt die umstrittenen Regelungen für Schülerinnen und Studentinnen vorerst aus dem Gesetzentwurf gestrichen.

"Wir haben die Regelungen zu Schülerinnen und Studentinnen zunächst herausgenommen, um die wichtige und notwendige Reform des Mutterschutzes nicht weiter zu verzögern", sagte Ralf Kleindiek, Staatsekretär im Bundesfamilienministerium, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Am Donnerstagabend wurde der geänderte Entwurf zur Abstimmung an die Länder verschickt. Schwesig und Wanka ringen seit Monaten um bundeseinheitliche Mutterschutzregeln für Schülerinnen und Studentinnen.

Nach Schwesigs Plänen sollte für alle Schülerinnen und Studentinnen grundsätzlich die Schutzfrist von sechs Wochen vor der Geburt und acht Wochen danach gelten. Wanka sieht das anders, wie die Funke-Zeitungen berichten: Das Familienministerium habe keine überzeugenden Gründe genannt, warum nunmehr erstmals Schülerinnen und Studentinnen in das Bundesgesetz zum Mutterschutz miteinbezogen werden sollen. Länder, Hochschulen und Schulen hätten hierfür bereits Regelungen, die bezogen auf die individuellen Bedürfnisse der jungen Frauen den von ihnen jeweils gewünschten Schutz böten. "Daher besteht keine Notwendigkeit, dies obligatorisch auf Bundesebene zu regeln", heißt es dem Bericht zu Folge aus dem Bildungsministerium.

Im Anschreiben des Familienministeriums an die Länder, das den Funke-Zeitungen vorliegt, heißt es nun: Hinsichtlich der Einbeziehung von Schülerinnen und Studentinnen sei innerhalb der Bundesregierung noch keine Einigkeit erzielt worden. Die sei aber weiter möglich, glaubt Familien-Staatssekretär Kleindiek: "Wir brauchen einheitliche Regelungen: Der Schutz sollte nicht davon abhängig sein, in welchem Bundesland eine Frau studiert." Einig sind sich die Ministerinnen darin, dass das Mutterschutzgesetz von 1952 insgesamt reformiert werden muss. "Wir wollen den Mutterschutz modernisieren, die Autonomie der Frauen stärken und für die Unternehmen mehr Rechtssicherheit schaffen", so Kleindiek. So würden zum Teil Arbeitsverbote für Schwangere ausgesprochen, nur weil die Arbeitgeber unsicher seien, welche Regelungen für den Arbeitsschutz sie anwenden müssten. "In vielen Fällen könnte und möchte die Frau auch gerne weiterarbeiten. Deshalb muss es eine klare und vernünftige Gesamtregelung geben."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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