Kinderhilfswerk warnt vor Leistungskürzungen für Dublin-Flüchtlinge
Archivmeldung vom 04.09.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDas Deutsche Kinderhilfswerk zeigt sich entsetzt über die geplante Abschaffung von Sozialleistungen für Geflüchtete, die unter die Dublin-III-Verordnung fallen.
"Es steht zu befürchten, dass davon auch sehr viele Kinder und
Jugendliche betroffen sein werden", sagte der Präsident des
Kinderhilfswerks, Thomas Krüger, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe
(Mittwochsausgaben). "Das verstößt nach unserer Ansicht gegen die
UN-Kinderrechtskonvention, durch die sich Deutschland verpflichtet hat,
das Wohl aller Kinder zu achten, unabhängig von ihrer Herkunft oder
einer möglicherweise bestehenden Ausreisepflicht."
Sollten
Sozialleistungen auch von Kindern und Jugendlichen auf Null gesetzt
werden, wäre hier eine neue Dimension erreicht, sagte Krüger weiter.
"Kinder ohne Geld für Verpflegung, Medizin oder Hygiene auf ihre
Ausreise warten zu lassen, tritt Kinderrechte mit Füßen und widerspricht
allen Grundsätzen von Humanität und Menschenwürde", kritisierte er. Er
verwies auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, nach der
auch Geflüchteten ein menschenwürdiges Existenzminimum zusteht. Diese
Rechtsprechung, fürchtet man bei der Kinderschutzorganisation, solle
durch die neuen Vorschläge ausgehebelt werden, um politischem Druck
nachzugeben.
"Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt deshalb
eindringlich, die Rechte der Kinder bis zu einer tatsächlichen Ausreise
in Deutschland zu wahren", sagte Krüger. "Dazu gehören Schulpflicht, die
gemeinsame Unterbringung mit der Familie in kinderrechtlich geeigneten
Unterkünften sowie eine angemessene Versorgung mit Nahrung,
Hygieneartikeln und medizinischer Hilfe." Die aktuellen Vorschläge von
Bundesregierung und Oppositionsparteien seien kinderrechtlich
verwerflich und müssen deshalb schleunigst vom Tisch.
Die
Ampel-Koalition hatte in der vergangenen Woche angekündigt, dass
Geflüchtete, für deren Asylverfahren ein anderer Staat zuständig ist und
dieser einer Überstellung auch bereits zugestimmt hat, in Deutschland
keine weiteren Leistungen erhalten sollen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur