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Kinderhilfswerk warnt vor Leistungskürzungen für Dublin-Flüchtlinge

Freigeschaltet am 04.09.2024 um 08:06 durch Sanjo Babić
Deutsches Kinderhilfswerk
Deutsches Kinderhilfswerk

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Deutsche Kinderhilfswerk zeigt sich entsetzt über die geplante Abschaffung von Sozialleistungen für Geflüchtete, die unter die Dublin-III-Verordnung fallen.

"Es steht zu befürchten, dass davon auch sehr viele Kinder und Jugendliche betroffen sein werden", sagte der Präsident des Kinderhilfswerks, Thomas Krüger, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Mittwochsausgaben). "Das verstößt nach unserer Ansicht gegen die UN-Kinderrechtskonvention, durch die sich Deutschland verpflichtet hat, das Wohl aller Kinder zu achten, unabhängig von ihrer Herkunft oder einer möglicherweise bestehenden Ausreisepflicht."

Sollten Sozialleistungen auch von Kindern und Jugendlichen auf Null gesetzt werden, wäre hier eine neue Dimension erreicht, sagte Krüger weiter. "Kinder ohne Geld für Verpflegung, Medizin oder Hygiene auf ihre Ausreise warten zu lassen, tritt Kinderrechte mit Füßen und widerspricht allen Grundsätzen von Humanität und Menschenwürde", kritisierte er. Er verwies auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, nach der auch Geflüchteten ein menschenwürdiges Existenzminimum zusteht. Diese Rechtsprechung, fürchtet man bei der Kinderschutzorganisation, solle durch die neuen Vorschläge ausgehebelt werden, um politischem Druck nachzugeben.

"Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt deshalb eindringlich, die Rechte der Kinder bis zu einer tatsächlichen Ausreise in Deutschland zu wahren", sagte Krüger. "Dazu gehören Schulpflicht, die gemeinsame Unterbringung mit der Familie in kinderrechtlich geeigneten Unterkünften sowie eine angemessene Versorgung mit Nahrung, Hygieneartikeln und medizinischer Hilfe." Die aktuellen Vorschläge von Bundesregierung und Oppositionsparteien seien kinderrechtlich verwerflich und müssen deshalb schleunigst vom Tisch.

Die Ampel-Koalition hatte in der vergangenen Woche angekündigt, dass Geflüchtete, für deren Asylverfahren ein anderer Staat zuständig ist und dieser einer Überstellung auch bereits zugestimmt hat, in Deutschland keine weiteren Leistungen erhalten sollen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur




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