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FDP lehnt Abtreibungsregelung außerhalb des Strafrechts ab

Archivmeldung vom 23.05.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.05.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Urteil / Schwert / Strick / Galgen (Symbolbild)
Urteil / Schwert / Strick / Galgen (Symbolbild)

Bild: Bredehorn.J / pixelio.de

Die FDP-Fraktion lehnt eine Änderung der geltenden Regelungen zum Schwangerschaftsabbruch trotz anderslautender Expertenempfehlung ab. "Es gibt keine Vereinbarung in der Koalition, dass aus den Ergebnissen dieser Kommission Regierungshandeln folgt", sagte Katrin Helling-Plahr, rechtspolitische Sprecherin der FDP im Bundestag, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe.

Sie bezieht sich damit auf die von der Ampel-Koalition eingesetzte Kommission zu reproduktiven Rechten, die vor rund einem Monat Ergebnisse präsentiert hatte. Die geltende Regelung in § 218 StGB, nach der Abtreibungen zwar rechtswidrig, aber unter bestimmten Umständen straffrei sind, hatte das Gremium für die Frühphase der Schwangerschaft als "nicht haltbar" eingeschätzt und eine Änderung empfohlen. 

"Aus Sicht der FDP-Fraktion gibt es, was den Paragrafen 218 angeht, auch keinen Handlungsbedarf: Ob der Abbruch in der Frühphase rechtmäßig oder rechtswidrig und straffrei ist, ist eine juristische Detailfrage", sagte die FDP-Politikerin. Sie spricht von einem "gesellschaftlich seit langem etablierten Kompromiss", an dem zu rütteln, sich die Fraktion nicht vorstellen könne. Helling-Plahr begründet das unter anderem mit einem hohen Risiko, dass eine Änderung des § 218 vor dem Bundesverfassungsgericht scheitern würde. "Es gibt aus unserer Sicht keinen Grund, dieses Risiko einzugehen." Das Bundesverfassungsgericht hatte zuletzt 1993 zu dem Thema entschieden und damals festgelegt, dass das grundsätzliche Verbot des Abbruchs bestehen bleiben müsse. Die Kommission war allerdings zu dem Schluss gekommen, dass diese Entscheidung so heute wahrscheinlich nicht mehr getroffen würde, und verwies dabei unter anderem auf Entwicklungen im internationalen Recht. SPD und Grüne dagegen sehen Bedarf für eine Änderung.

"Der Bericht der Kommission und ihre Schlussfolgerungen sind klug, überzeugend und überfällig", sagte Ulle Schauws, frauenpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag. "Das ist ein Handlungsauftrag, dem wir nachgehen müssen." Schauws verweist dabei vor allem auf die Versorgungslage für Schwangere, die sich für einen Abbruch entscheiden. Die sei "erkennbar nicht mehr gut" und werde künftig noch schlechter werden, weil große Alterskohorten von Ärzten, die jetzt noch Abbrüche vornehmen, demnächst in Rente gehen würden. Die entscheidende Frage, sagte Leni Breymaier, frauenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, den Funke-Zeitungen, sei, ob mit Strafandrohung tatsächlich das ungeborene Leben geschützt werde. "Ich glaube, wir schützen es mit Strafandrohung nicht." Eine offizielle Position der SPD-Fraktion zum Thema fehlt bislang, Breymaier rechnet damit, dass diese bis zur Sommerpause gefunden wird. Sollte sich die Koalition dann nicht auf einen gemeinsamen Vorschlag für eine Reform einigen, müsse man über eine fraktionsübergreifende Initiative aus dem Parlament nachdenken. "Es wäre nicht das erste Mal, dass bei solchen gesellschaftlichen Themen die Abstimmung freigegeben wird."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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