Zahl der Härtefallanträge abschiebungspflichtiger Flüchtlinge in Sachsen fast verdoppelt
Archivmeldung vom 14.03.2018
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Freigeschaltet durch André OttIm vergangenen Jahr sind fast doppelt so viele Anträge auf Bleiberecht bei der Härtefallkommission des Sächsischen Landtages gestellt worden als noch im Jahr zuvor. Eine Sprecherin der Kommission sagte dem MDR, im Jahr 2017 seien 53 Anträge auf Härtefallprüfung eingegangen. Hinter diesen Anträgen stehen den Angaben zufolge 161 Ausländer. Ein Jahr zuvor wurden 28 Anträge für insgesamt 93 Personen gestellt.
Die Antragsteller kommen mehrheitlich aus Osteuropa - aus dem Kosovo, Mazedonien, Albanien und aus Georgien und Pakistan.
Fast zwei Dutzend der Antragsteller waren erfolgreich. Der Vorsitzende der Härtefallkommission bittet in diesen Fällen den Sächsischen Staatsminister des Innern um eine Aufenthaltserlaubnis. Die Härtefallkommission berücksichtigt bei ihrer Entscheidung, ob die Antragsteller besonders gut integriert sind oder ob humanitäre Härten vorliegen, wie etwa besondere gesundheitliche Probleme.
Einer der Fälle, die die sächsische Kommission jetzt entscheiden muss, ist der einer albanischen Krankenpflegerin aus Leipzig. Sie hat einen Arbeitsvertrag und einen Ausbildungsplatz. Ihr Arbeitgeber will sie gern halten - und führt den Personalmangel im Pflegesektor an. Die Albanerin soll abgeschoben werden. Mark Gärtner vom Sächsischen Flüchtlingsrat sagte zu diesem Problem MDR-"Exakt": "Es besteht politischer Handlungsbedarf. Das gegenwärtige Aufenthaltsrecht genügt nicht mehr der Realität. Menschen in Mangelberufen müssten von Asylbewerbern zu Arbeitsmigranten werden dürfen."
Mehr dazu am Mittwoch, dem 14. März in "Exakt", 20.15 Uhr im MDR-Fernsehen und auch unter http://mdr.de/investigativ.
Quelle: MDR Mitteldeutscher Rundfunk (ots)