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Zeitung: Bundeskabinett verschiebt Entscheidung über Atom-Haftung

Archivmeldung vom 21.09.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.09.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Atomkraftwerk Biblis Bild: Dirk Schmidt / pixelio.de
Atomkraftwerk Biblis Bild: Dirk Schmidt / pixelio.de

Das geplante Eilgesetz über eine unbegrenzte Nachhaftungspflicht der Atomkonzerne verzögert sich offenbar: Nach Informationen der "Welt" hat das Bundeskabinett die für Mittwoch anstehende Abstimmung über den Gesetzesvorschlag von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) von der Tagesordnung gestrichen.

Das Gesetz sollte sicherstellen, dass die Energiekonzerne die Kosten für den Rückbau der Atomkraftwerke nicht auf Tochterfirmen übertragen können, um sich damit selbst aus der Verantwortung zu nehmen.

Nach bisheriger Rechtslage endet die Konzernhaftung von Muttergesellschaften gegenüber abgespaltenen Tochterunternehmen nach fünf Jahren. Für die führenden deutschen AKW-Betreiber Eon und RWE ergibt sich damit zumindest eine Atempause:

Die Aktienkurse der Unternehmen waren massiv unter Druck gekommen, nachdem das Bundeswirtschaftsministerium seine Pläne für eine zeitlich und der Höhe nach unbegrenzte Nachhaftung öffentlich gemacht hatte. Das Bundeswirtschaftsministerium halte allerdings grundsätzlich an dem Ziel eines Nachhaftungsgesetzes fest, sagte ein Gabriel-Sprecher auf Nachfrage der Zeitung.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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