Streit über Nutzung führender Videokonferenzsysteme entbrannt
Archivmeldung vom 22.02.2021
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićÜber die Nutzung führender Videokonferenzsysteme ist ein Streit entbrannt. Das berichtet das "Handelsblatt". Auslöser ist demnach eine datenschutzrechtliche Prüfung der Anbieter durch die Berliner Datenschutzbeauftragte Maja Smoltczyk. Nach einem ersten Test im vergangenen Jahr waren dabei erneut alle gängigen Systeme durchgefallen.
Smoltczyk riet Nutzern nach Veröffentlichung der Ergebnisse am Donnerstag eindringlich zu einem Wechsel der Anbieter und mahnte: "Bequemlichkeit kann nicht die Verletzung von Grundrechten rechtfertigen." Politiker von SPD und Grünen reagierten mit deutlicher Kritik auf die Warnung der Behördenchefin.
Er halte den Verweis auf "Bequemlichkeit" für "vollkommen unangebracht", sagte der digitalpolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Jens Zimmermann, dem "Handelsblatt".
Denn gerade in den Schulen stehe inmitten der Corona-Pandemie "leider noch immer die Verletzung eines weiteren Grundrechts im Raum: das Recht auf Bildung". Er verteidige den Datenschutz immer und überall gegen unbegründete Kritik. "Aber dieser verengte Blick in einer Ausnahmesituation ist wenig hilfreich", so Zimmermann.
Er halte daher "Vereinbarungen für eine Übergangsfrist" zur Nutzung gängiger Systeme für denkbar. Der Grünen-Digitalexperte Dieter Janecek hält einen Anbieterwechsel in der gegenwärtigen Situation ebenfalls für nicht zielführend. In der Pandemie seien leistungsfähige und leicht bedienbare Videokonferenzsysteme "von entscheidender Bedeutung" für die Durchführung von Homeschooling, aber auch für "effiziente Arbeitsprozesse" in der Wirtschaft, sagte Janecek dem "Handelsblatt".
Dabei den Datenschutz angemessen gegenüber den Anbietern durchzusetzen, sei zwar Aufgabe der Behörden und im Zweifelsfall des Gesetzgebers, doch mit den entsprechenden organisatorischen Voraussetzungen und technischen Einstellungen sei dies auch mit den gängigen Systemen möglich. "Eine Umsetzung mit Datenschutz ist also gefragt, nicht ein Ausschluss von Anbietern", so der Bundestagsabgeordnete.
Quelle: dts Nachrichtenagentur