Grüne sehen keine Notwendigkeit für erneute Wahlrechtsreform
Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irene Mihalic, lehnt die von der neuen Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) angeregte abermalige Wahlrechtsreform ab. "Das Bundesverfassungsgericht hat über die Wahlrechtsreform entschieden und sie für verfassungskonform erklärt", sagte Mihalic dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".
"Wir sind zwar immer bereit, über notwendige Veränderungen zu sprechen.
Ich sehe die Notwendigkeit in diesem Fall aber nicht", so Mihalic. "Das
neue Wahlrecht hat gehalten, was es versprochen hat, nämlich den
Deutschen Bundestag zu verkleinern. Und das höchste deutsche Gericht hat
festgestellt, dass das so in Ordnung ist."
Nach dem ab 1956
gültigen Wahlrecht wurden die Sitze, die einer Partei nach ihrem Anteil
an Zweitstimmen, zunächst mit den in den Wahlkreisen durch Erststimmen
errungenen Direktmandaten aufgefüllt. Wenn eine Partei mehr
Direktmandate erringt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen,
zogen diese zusätzlich in den Bundestag ein (Überhangmandate).
In
einer Reform 2011 wurden in Reaktion auf ein Verfassungsgerichtsurteil
zusätzlich Ausgleichsmandate eingeführt: Sie sollten dafür sorgen, dass
die Sitzverteilung im Parlament dem Zweitstimmanteil der jeweiligen
Partei entsprachen. Dies führte zuletzt zu einem deutlichen Anwachsen
des Bundestages. Eine kleinere Reform 2020 hatte zuletzt zur Folge, dass
nicht mehr alle Überhangmandate ausgeglichen werden. Davon konnte vor
allem die CSU profitieren.
Die vom Bundesverfassungsgericht
weitgehend bestätigte Reform der Ampelkoalition sieht nun vor, dass es
keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr gibt. Damit verlieren im
Vergleich zur Zeit vor 2020 alle Parteien gleichmäßig Sitze. Im
Vergleich zur Situation danach trifft die Reform die CSU deutlicher als
andere Parteien. Ein Nachteil der Reform ist, dass manche Wahlkreise nun
nicht mehr im Bundestag vertreten sind.
Die Union schlug zur
Verkleinerung des Bundestags zuletzt vor, Erst- und Zweitstimme getrennt
voneinander zu betrachten. Die Hälfte der Sitze würde damit
proportional nach der Zweitstimme zugeteilt werden, die andere Hälfte
ginge an die erstplatzierten Wahlkreiskandidaten. Diese Reform hätte bei
den vergangenen Wahlen vor allem die Union gestärkt.
Quelle: dts Nachrichtenagentur