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Grüne sehen keine Notwendigkeit für erneute Wahlrechtsreform

Freigeschaltet am 26.03.2025 um 06:40 durch Sanjo Babić
Irene Mihalic (2023)
Irene Mihalic (2023)

Bild: Deutscher Bundestag / Eigenes Werk

Die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Bundestagsfraktion, Irene Mihalic, lehnt die von der neuen Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) angeregte abermalige Wahlrechtsreform ab. "Das Bundesverfassungsgericht hat über die Wahlrechtsreform entschieden und sie für verfassungskonform erklärt", sagte Mihalic dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

"Wir sind zwar immer bereit, über notwendige Veränderungen zu sprechen. Ich sehe die Notwendigkeit in diesem Fall aber nicht", so Mihalic. "Das neue Wahlrecht hat gehalten, was es versprochen hat, nämlich den Deutschen Bundestag zu verkleinern. Und das höchste deutsche Gericht hat festgestellt, dass das so in Ordnung ist."

Nach dem ab 1956 gültigen Wahlrecht wurden die Sitze, die einer Partei nach ihrem Anteil an Zweitstimmen, zunächst mit den in den Wahlkreisen durch Erststimmen errungenen Direktmandaten aufgefüllt. Wenn eine Partei mehr Direktmandate erringt, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen, zogen diese zusätzlich in den Bundestag ein (Überhangmandate).

In einer Reform 2011 wurden in Reaktion auf ein Verfassungsgerichtsurteil zusätzlich Ausgleichsmandate eingeführt: Sie sollten dafür sorgen, dass die Sitzverteilung im Parlament dem Zweitstimmanteil der jeweiligen Partei entsprachen. Dies führte zuletzt zu einem deutlichen Anwachsen des Bundestages. Eine kleinere Reform 2020 hatte zuletzt zur Folge, dass nicht mehr alle Überhangmandate ausgeglichen werden. Davon konnte vor allem die CSU profitieren.

Die vom Bundesverfassungsgericht weitgehend bestätigte Reform der Ampelkoalition sieht nun vor, dass es keine Überhang- und Ausgleichsmandate mehr gibt. Damit verlieren im Vergleich zur Zeit vor 2020 alle Parteien gleichmäßig Sitze. Im Vergleich zur Situation danach trifft die Reform die CSU deutlicher als andere Parteien. Ein Nachteil der Reform ist, dass manche Wahlkreise nun nicht mehr im Bundestag vertreten sind.

Die Union schlug zur Verkleinerung des Bundestags zuletzt vor, Erst- und Zweitstimme getrennt voneinander zu betrachten. Die Hälfte der Sitze würde damit proportional nach der Zweitstimme zugeteilt werden, die andere Hälfte ginge an die erstplatzierten Wahlkreiskandidaten. Diese Reform hätte bei den vergangenen Wahlen vor allem die Union gestärkt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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