Verfassungsgericht will drittes Geschlecht im Geburtenregister
Archivmeldung vom 08.11.2017
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Freigeschaltet durch André OttDas Bundesverfassungsgericht fordert ein drittes Geschlecht im Geburtenregister. Die Regelungen des Personenstandsrechts seien mit den grundgesetzlichen Anforderungen derzeit nicht vereinbar, hieß es in einer am Mittwoch veröffentlichen Entscheidung.
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützte auch die geschlechtliche Identität derjenigen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen. Darüber hinaus verstoße das geltende Personenstandsrecht auch gegen das Diskriminierungsverbot.
Der Gesetzgeber soll nun bis 31. Dezember 2018 eine Neuregelung schaffen. Gerichte und Verwaltungsbehörden dürften die betreffenden Normen nicht mehr anwenden, "soweit sie für Personen, deren Geschlechtsentwicklung gegenüber einer weiblichen oder männlichen Geschlechtsentwicklung Varianten aufweist und die sich deswegen dauerhaft weder dem männlichen, noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen, eine Pflicht zur Angabe des Geschlechts begründen", so die Verfassungsrichter.
Quelle: dts Nachrichtenagentur