SPD sichert Schäuble Unterstützung im Kampf gegen Steuervermeidung zu
Archivmeldung vom 22.02.2013
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.02.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDer rheinland-pfälzische Finanzminister Carsten Kühl (SPD) hat Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) Unterstützung beim Vorgehen gegen die sogenannte aggressive Steuervermeidung zugesichert. "Wenn das Bundesfinanzministerium nun äußert, dass man für eine Verschärfung der Regeln `ein erhebliches politisches Momentum` sehe, begrüße ich das und sichere dem Bundesfinanzminister für die Bekämpfung einer exzessiven Steuergestaltung durch internationale Unternehmen meine volle Unterstützung zu", sagte Kühl, der auch die Arbeit der SPD-Finanzminister im deutschen Bundesrat koordiniert, "Handelsblatt-Online".
Steuerflucht müsse durch "Abzugsbeschränkungen" bekämpft werden, die die Erosion der steuerlichen Bemessungsgrundlage verhinderten, schlug Kühl vor. Denn einen "Wettlauf um die günstigsten Steuersätze" könne man nie gewinnen. "Der würde zum Ruin des Sozialstaats führen, das wäre das Ende des Gesellschaftsmodells, das wir nach dem Zweiten Weltkrieg in Westeuropa so erfolgreich aufgebaut haben und das noch immer Vorbild für viele Staaten in der Welt ist." Als "verdienstvoll" bezeichnete es Kühl, dass auch die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) das Thema aufgegriffen habe. Das deutsche "Problembewusstsein" sei aber bereits geschärft, fügte er hinzu. So hätten Bund und Länder gemeinsam schon verschiedene Instrumente entwickelt, um den Gestaltungsspielraum internationaler Konzerne einzuengen. Die Finanzverwaltung wird nach Aussage Kühls auch dann aktiv, wenn ganze Unternehmensteile mittels der sogenannten Funktionsverlagerung vom Inland ins Ausland gehen. Dann würden die in den Unternehmensteilen ruhenden stillen Reserven aufgedeckt, um sie zu besteuern. Die sogenannte "Hinzurechnungsbesteuerung" diene zudem dazu, im niedrig besteuernden Ausland geparkte Gewinne auch ohne Ausschüttung dem deutschen Anteilseigner für die sofortige Besteuerung zuzurechnen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur