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CDU-Staatssekretär Krings gegen Klarnamen-Pflicht im Internet

Archivmeldung vom 08.02.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.02.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Günter Krings (2017)
Günter Krings (2017)

Bild: Eigenes Werk /OTT

In der Debatte um Hass und Hetze im Internet hat sich der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Günter Krings (CDU), gegen eine Klarnamen-Pflicht in sozialen Netzwerken ausgesprochen. "Ich bin nicht der Auffassung, dass wir eine generelle gesetzliche Rechtspflicht zur Offenlegung von Klarnamen oder zur Aufhebung von Anonymität brauchen", sagte Krings der Düsseldorfer "Rheinischen Post".

Damit stellte er sich gegen die Position von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU), der eine solche Pflicht befürwortet hatte. Krings plädierte für "eine Kultur der Offenheit und des offenen Umgangs miteinander" im Netz. "Sich hinter Phantasienamen zu verbergen, verträgt sich nicht mit einer ernsthaften politischen Streitkultur in einer freiheitlichen Gesellschaft", sagte Krings. Der Staatssekretär von Innenminister Horst Seehofer (CSU) begrüßte es zugleich, wenn eine Kommunikationsplattform die Angabe der echten Namen ihrer Teilnehmer verlangt. Das verdiene nicht Kritik, "sondern ist ein Zeichen der Seriosität", so Krings.

Er stellte sich hinter eine geplante Meldepflicht der Internetunternehmen an die Strafverfolgungsbehörden. "Diensteanbieter von Kommunikationsplattformen müssen zukünftig Daten derjenigen Nutzer herausgeben, die bisher anonym im Internet Hass und Morddrohungen verbreiten", sagte Krings und forderte zudem Maßnahmen zur besseren Identifizierbarkeit. "Das setzt voraus, dass Nutzer, die nicht unter ihrem wahren Namen posten, von den Netzwerkbetreibern identifiziert werden können", so der CDU-Politiker. Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) will eine entsprechende Identifizierungspflicht als Gesetzesinitiative in den Bundesrat einbringen.

Quelle: Rheinische Post (ots)


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