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Müller kündigt Klage Bayerns gegen geplante Wahlrechtsreform an

Archivmeldung vom 15.03.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.03.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU im Bundestag, Stefan Müller, rechnet fest mit einer Klage gegen die Wahlrechtsreform der Ampel. "An den Äußerungen aus der Ampel wird deutlich, dass die Koalition vor allem eine Anti-CSU-Reform und keine Wahlrechtsreform will", sagte der CSU-Politiker dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

Die CSU hatte zuletzt von unausgeglichenen Überhangmandaten profitiert, die ihnen mehr Sitze im Bundestag sicherten, als das Zweitstimmenergebnis der Partei proportional zusichern würde. Die Ampelparteien wollen künftig auf diese Überhangs- und Ausgleichsmandate verzichten. "Dagegen wird die bayerische Landesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht klagen", sagte Müller.

Er kritisierte, dass Wahlkreissieger dem Ampelvorschlag zufolge das Direktmandat nicht mehr sicher erhalten würden. "Das Ampel-Wahlrecht ist schlicht absurd: Wahlkreise werden zugeteilt und nicht gewählt. Kandidaten, die eine Wahl gewinnen, bekommen möglicherweise kein Mandat." Einige Regionen blieben somit ohne Vertreter in Berlin, warnte der CSU-Politiker. Auf die Unionskritik haben die Ampel-Parteien mit einer Erhöhung der Zahl der gesetzlichen Bundestagsmandate von 598 auf 630 reagiert.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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