CDU-Mittelstand will Streikrecht scharf einschränken
Archivmeldung vom 17.02.2023
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.02.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Sanjo BabićDas Präsidium der CDU-Mittelstandsgesellschaft "MIT" hat sich angesichts der Bestreikung deutscher Flughäfen in einem Beschluss dafür ausgesprochen, Arbeitsniederlegungen im Bereich der kritischen Infrastruktur erheblich zu erschweren. Das berichtet "Bild" unter Berufung auf das Beschlusspapier.
Darin schreibt die Wirtschaftsvereinigung, dass das Streikrecht nicht missbraucht werden dürfe, um im "frühem Stadium von Tarifverhandlungen unverhältnismäßigen Druck auszuüben und durch die Einbeziehung kritischer Infrastrukturen schweren Schaden anzurichten". Die MIT begründet damit, dass Streiks bei Einrichtungen des Flug-, Bahn- und Schiffsverkehrs sowie der Rettungsdienste und Energie- und Wasserversorgung nur noch nach einem "verbindlich abgeschlossenen Schlichtungsverfahren" durchgeführt werden sollen.
Sämtliche solcher Streiks müssten zudem "mindestens vier Tage vorher angekündigt" werden. An Flughäfen und Bahnhöfen müsse zudem eine "Grundversorgung" aufrecht erhalten werden. Zwingend erforderlich soll nach den Plänen der Unions-Organisation auch ein zuvor abgehaltene Urabstimmung mit einem Quorum von mindestens 50 Prozent sein. Die MIT-Bundevorsitzende Gitta Connemann sagte dazu: "Eine Gewerkschaft darf nicht ein ganzes Land für ihre Interessen in Geiselhaft nehmen. Hier geht es um eine kritische Infrastruktur, nämlich den Fracht- und Flugverkehr in Deutschland und in den Rest der Welt." Diese Lebensader dürfe nicht lahmgelegt werden, so Connemann. "Streikrecht ja - aber nicht um jeden Preis."
Quelle: dts Nachrichtenagentur