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Zeitungsverleger: Kein staatliches Monopol auf Wahrheit - Keine Zustände wie in Nordkorea

Archivmeldung vom 08.04.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.04.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Darstellung des „Ministeriums für Wahrheit“ in „1984“ nach Textangaben als Fotomontage
Darstellung des „Ministeriums für Wahrheit“ in „1984“ nach Textangaben als Fotomontage

Foto: Crusier
Lizenz: CC BY 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das von Bundesjustizminister Heiko Maas geplante Netzwerkdurchsetzungsgesetz ist zwar aus der richtigen Absicht entstanden, die Verbreitung strafbarer Inhalte auf sozialen Plattformen zu unterbinden, führt aber zwangsläufig zu Einschränkungen der Presse- und Meinungsfreiheit, wenn Facebook oder Twitter Beiträge zu früh entfernen, weil sie befürchten, von Herrn Maas zur Kasse gebeten zu werden. Der netzpolitische Sprecher der Union, Thomas Jarzombek, treibt es dabei auf die Spitze, erklärte der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV).

Wenn jetzt eine staatlich regulierte Stelle über das Löschen von Inhalten entscheiden soll, sind wir genau an dem Punkt, den wir nicht erreichen dürfen. Es gibt kein staatliches Monopol auf Wahrheit und darf es auch nicht wieder geben. Vorschläge wie die von Herrn Jarzombek sind vielleicht für politische Systeme wie Nordkorea geeignet, aber nicht für unsere freiheitliche Grundordnung in Deutschland.

Quelle: BDZV - Bundesverb. Dt. Zeitungsverleger (ots)

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