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Storch: Antidiskriminierungsgesetz lässt Berliner Polizeibeamte im Regen stehen

Archivmeldung vom 20.11.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.11.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Mit der Umkehrung der Beweislast stellt der rotrotgrüne Senat die Grundlagen unseres Rechtsstaates auf den Kopf.
Mit der Umkehrung der Beweislast stellt der rotrotgrüne Senat die Grundlagen unseres Rechtsstaates auf den Kopf.

Bild: AfD/CC0-Pixabay-geralt-429726

AfD-Bundesvorstandsmitglied Beatrix von Storch sieht dunkle Wolken über den Rechtsstaat heraufziehen, wenn Anfang 2020 in Berlin das von den rotrotgrünen Senatsparteien forcierte ‚Antidiskriminierungsgesetz‘ (LADG) in Kraft tritt. Mit diesem Gesetz werden die Rahmenbedingungen für die Polizeiarbeit in der Bundeshauptstadt grundlegend neu definiert, was letztendlich fatale Auswirkungen für unsere Sicherheit haben könnte.

Mit dem Antidiskriminierungsgesetz wird in Deutschland erstmalig das Prinzip der Beweislast bei Anschuldigungen umgedreht. Die Beweislast liegt künftig nicht mehr beim Kläger, der seine Behauptungen verifizieren muss, sondern beim Beschuldigten, der nun von Gesetzes wegen aufgefordert ist, die gegen ihn erhobenen Vorwürfe vor Gericht zu entkräften. Damit ermutigt das neue Gesetz geradezu, gegen Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes juristisch vorzugehen und zu behaupten, im Rahmen einer Amtshandlung schlecht behandelt oder diskrimiert worden zu sein.

Der Personalvertreter der Berliner Polizei, Jörn Badendick, befürchtet, „die Polizisten könnten vor Gericht zum Freiwild werden“. Es bedarf nicht viel Phantasie, um sich vorzustellen, wie z. B. Drogendealer und andere Kriminelle oder gewalttätige Extremisten diese grüne Einladung zur Denunziation dankbar annehmen werden, um die von ihnen als Gegner wahrgenommenen Vertreter des Rechtsstaates mit Anschuldigungen zu überziehen. Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) wirft dem grünen Justizsenator Behrendt völlig zu Recht eine Diskriminierung von Polizisten vor.

Diese Bedenken teilt auch die AfD. In Zukunft könne ein afrikanischer Drogendealer nach einer Kontrolle einfach behaupten, er sei durch den Kontrolleur diskriminiert worden. Dann müsse der Polizist beweisen, dass die Kontrolle keine Diskriminierung, sondern gerechtfertigt gewesen sei. Sollte es zu einem Ermittlungsverfahren kommen, laufe der Polizist Gefahr, nicht mehr befördert werden zu können, gibt von Storch zu bedenken. Als Folge davon werde die normale Polizeiarbeit, wie z. B. am Berliner Drogenhandelumschlagplatz Görlitzer Park, erschwert oder unmöglich gemacht.

Indem man sich dieses Szenario vergegenwärtigt, stellt sich unweigerlich die Frage, was um alles in der Welt den grünen Senator Behrendt und den Regierenden SPD-Bürgermeister Müller geritten haben muss, eine derartige Kapitulation des Rechtsstaates in Berlin einzuleiten. Profitieren dürften aller Voraussicht nach die gewaltbereiten, linksextremistischen Kreise der Rigaer Straße, die kriminellen Migranten-Clans und die afrikanischen Drogendealer in Berlin.

Quelle: AfD Deutschland

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