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Zeitung: Steuer auf Finanzmarktgeschäfte soll Milliarden bringen

Archivmeldung vom 08.09.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.09.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Michael Staudinger / pixelio.de
Bild: Michael Staudinger / pixelio.de

Die in Europa geplante Einführung einer Umsatzsteuer auf Finanzmarktgeschäfte soll allein dem deutschen Fiskus jährliche Erlöse von mindestens 17,6 Milliarden Euro einbringen. Das geht einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" zufolge aus einem Gutachten im Auftrag des Bundesfinanzministeriums hervor.

Demnach sind theoretisch sogar Einnahmen von bis zu 88 Milliarden Euro möglich. Da aber gewiss Geschäfte wegfallen oder verlagert würden, werde am Ende wohl deutlich weniger zusammenkommen. Dennoch würde genug übrig bleiben, um zum Beispiel alle Geldsorgen bei der Sanierung von Straßen und Brücken in Deutschland zu beseitigen, heißt es in dem Bericht weiter.

Die Bundesregierung bemüht sich seit Jahren um die Einführung der sogenannten Finanztransaktionsteuer (FTT). Da ein Konsens auf EU-Ebene oder gar darüber hinaus nicht möglich war, soll die Idee nun zunächst von einer Art Koalition der Willigen umgesetzt werden, schreibt die SZ. Dazu zählten neben Deutschland Frankreich, Italien, Belgien, Österreich, Spanien, Estland, Griechenland, Portugal, die Slowakei und Slowenien. Auch unter diesen Staaten gebe es allerdings noch Meinungsunterschiede.

Nach dem Gutachten der dänischen Beratungsgesellschaft "Copenhagen Economics" (CE) beläuft sich der Nominalwert aller in Deutschland oder von deutschen Finanzinstituten gehandelten Wertpapiere auf jährlich 275 Billionen Euro, berichtet die Zeitung. Laut EU-Kommission soll der Verkauf eines Wertpapiers, also etwa einer Aktie, mit 0,1 Prozent besteuert werden.

Bedeutender ist jedoch der Handel mit sogenannten Derivaten. Dahinter verbergen sich Finanzwetten, aber auch Geschäfte etwa zur Absicherung gegen Ölpreisschwankungen. Hier soll eine Steuer von 0,01 Prozent fällig werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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