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Klagewelle: 74 Prozent aller Klagen von Ausländern gegen abgelehnte Asylanträge

Archivmeldung vom 24.07.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.07.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Sachsen-Anhalts Verwaltungsrichter ertrinken aufgrund tausender Asylklagen regelrecht in Arbeit. Sie bekommen damit Probleme, anfallende Justizverfahren zu bewältigen. "Die Gerichte fahren im roten Bereich", sagte Lars Bechler, Sprecher des Oberverwaltungsgerichts in Magdeburg der in Halle erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung.

Noch vor Jahren beschäftigten sich die Gerichte in erster Linie mit Baugenehmigungen, Abwassergebühren und Streit um Kita-Plätze. Mittlerweile machten jedoch Asylverfahren 74 Prozent der Fälle in Halle und Magdeburg aus. "Da bleiben zwangsläufig Verfahren liegen, die sich anstauen", erklärt Bechler. Das Resultat seien monatelange Wartezeiten.

Der Anstieg der Asylklagen ist enorm: Von 2014 auf 2016 wuchs die Zahl um 70 Prozent auf 4 839. Für 2017 geht das Oberverwaltungsgericht sogar von 8 000 Fällen aus. Es werde Jahre dauern, den Verfahrensstau abzuarbeiten, meint Bechler. Ursache der Klagewelle ist die Arbeit im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf): Seit 2016 arbeitet die Behörde mehr Asylanträge ab, das Amt wurde personell aufgestockt.

Die Welle kommt nun in den Gerichten an. Viele Geflüchtete, vor allem aus Syrien, wehren sich gegen die Entscheidungen. Der Großteil klage gegen abgelehnte Asylanträge oder versuche, einen besseren Schutzstatus zu bekommen, so Bechler. Dabei gehe es oft um den subsidiären Schutz: Mit diesem Status dürfen Geflüchtete keine Familienmitglieder nach Deutschland holen - häufig wollen sie per Klage ihren Status aufbessern. Die Verfahren dauern acht Monate - im Schnitt. Der Präsident des Oberverwaltungsgerichts, Michael Benndorf, fordert nun mehr Verwaltungsrichterin Sachsen-Anhalt, seiner Meinung nach sollten es 75 statt derzeit 50 sein.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)

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