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IBG-Affäre: Landesregierung prozessiert gegen früheren Bank-Manager um 32 Millionen Euro

Archivmeldung vom 08.05.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.05.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Der Skandal um fragwürdige Geschäfte bei der Investitions- und Beteiligungsgesellschaft des Landes (IBG) wird zum Fall für die Justiz. Nach Recherchen der in Halle erscheinenden Mitteldeutschen Zeitung hat das Landgericht Magdeburg den Prozessauftakt auf den 11. September gelegt. Der Streitwert liegt bei 32 Millionen Euro. Beobachter erwarten einen Mammutprozess, bei dem auch hochrangige frühere und aktive Landespolitiker vorgeladen werden könnten.

Der im Juli 2013 vom damaligen Landeswirtschaftsminister Hartmut Möllring (CDU) entlassene IBG-Manager Dinnies Johannes von der Osten fordert nach Angaben eines Gerichtssprechers rund 6,5 Millionen Euro vom Land als Ersatz für den vorzeitig aufgelösten Geschäftsbesorgungsvertrag. Das Land hat Gegenklage erhoben und fordert rund 20 Millionen Euro. Gestritten wird zudem um die Verantwortung für eventuell künftig eintretende Schäden im Wert von sechs Millionen Euro.

Die IBG sollte Steuergeld als Risikokapital in innovative Unternehmen stecken und so Arbeitsplätze schaffen. 2013 wurde bekannt, dass von der Osten auch solche Firmen förderte, an denen er über Strohmänner privat selbst beteiligt war. So flossen vier Millionen Euro öffentliches Geld in die Solarfirma Q-Cells in Bitterfeld-Wolfen. Von der Osten verkaufte sein Aktienpaket rechtzeitig mit Gewinn, das Unternehmen ging später in die Insolvenz. Der Manager hat in der Vergangenheit bestritten, dass er mit seinen heimlichen Beteiligungen gegen Vorschriften des Landes verstoßen hat. Niemand habe ihn je nach möglichen Verquickungen gefragt, sagte er 2016 im Untersuchungsausschuss des Landtages. Aktuell lässt sich von der Osten von einer renommierten Berliner Anwaltskanzlei vertreten, die sich zum Verfahren nicht äußern will.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)

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