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Maas weist AfD-Kritik an Zensur-Gesetz zurück

Archivmeldung vom 04.01.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.01.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Zensur (Symbolbild)
Zensur (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) weist Vorwürfe von AfD-Politikern gegen sein neues Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) als "Zensur"-Gesetz zurück. Inhaltlich gehe das Regelwerk, das zum 1. Januar vollumfänglich in Kraft getreten ist, nicht nennenswert über das bisherige Telemediengesetz hinaus, sagte Maas dem "Spiegel". "Die Pflicht eines Netzwerkbetreibers, strafbare Inhalte zu löschen, bestand schon zuvor", so der Justizminister, und zwar "unverzüglich".

"Daran haben sich die Betreiber sozialer Netzwerke allerdings nicht gehalten", so der Justizminister. Zum 1. Januar endete die Übergangsfrist, innerhalb derer die sozialen Netzwerke ihre Verfahren für den Umgang mit strafbaren Hassbotschaften implementieren mussten. Nahezu zeitgleich waren die AfD-Politikerinnen Beatrix von Storch und Alice Weidel von Twitter und Facebook wegen rassistischer Äußerungen über Muslime oder Migranten sanktioniert worden. "Die Pflicht eines Netzwerkbetreibers, strafbare Inhalte zu löschen, bestand schon zuvor", so Maas. "Wer strafbare Inhalte im Netz verbreitet, muss von der Justiz konsequent verfolgt und zur Rechenschaft gezogen werden."

Ein AfD-Sprecher sagte dem "Spiegel", seit Jahreswechsel seien fast alle Tweets des AfD-Bundesaccounts und von prominenten AfD-Bundesvorstandsmitgliedern dem Kurznachrichtendienst Twitter angezeigt worden. Eingegriffen habe Twitter aber nur im Fall von Weidel und Storch. Auch dem Bundesamt für Justiz, das systematische Verstöße der Plattformbetreiber gegen das NetzDG sanktionieren soll, lagen bis zum Abend des 3. Januar bereits 21 Beschwerden von Nutzern vor. Die Zahl ist nicht klein, wenn man bedenkt, dass die Nutzer sich zunächst an die Internetfirmen selbst wenden müssen und frühestens 24 Stunden nach ihrer Beschwerde auch an das Bundesamt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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