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1,3 Millionen weniger Niedriglohnjobs von 2014 bis 2024

Freigeschaltet am 06.02.2025 um 08:09 durch Mary Smith
Statistisches Bundesamt
Statistisches Bundesamt

Bild: Eigenes Werk /SB

In den zehn Jahren von April 2014 bis April 2024 ist die Zahl der Niedriglohnjobs in Deutschland um 1,3 Millionen gesunken. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wurden im April 2024 rund 6,3 Millionen Beschäftigungsverhältnisse und damit knapp jeder sechste Job (16 %) mit einem Bruttostundenverdienst unterhalb der Niedriglohnschwelle von 13,79 Euro entlohnt.

Im April 2014 und somit vor der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1. Januar 2015 befand sich noch mehr als jeder fünfte Job (21 % oder rund 7,6 Millionen) im Niedriglohnsektor. Die Niedriglohnschwelle lag damals bei 10,00 Euro brutto je Stunde. Zum Niedriglohnsektor zählen alle Beschäftigungsverhältnisse (ohne Auszubildende), die mit weniger als zwei Drittel des mittleren Bruttostundenverdienstes entlohnt werden.

Bundesweit stärkster Rückgang der Niedriglohnquote zwischen April 2022 und April 2023

Zwischen April 2022 und April 2023 sank der Anteil der Jobs unterhalb der Niedriglohnschwelle an allen Beschäftigungsverhältnissen um 3 Prozentpunkte von 19 % auf 16 %. Das war der stärkste Rückgang der Niedriglohnquote innerhalb der vergangenen zehn Jahre. In diesem Zeitraum von April 2022 und April 2023 war der gesetzliche Mindestlohn von 9,82 Euro auf 12,00 Euro gestiegen.

Niedriglohnsektor schrumpft im Osten deutlich stärker als im Westen

Der Anteil der niedrigentlohnten Jobs an allen Beschäftigungsverhältnissen halbierte sich in den östlichen Bundesländern im Zehnjahresvergleich nahezu: Der Anteil sank um 17 Prozentpunkte von 35 % auf 18 %. In den westlichen Ländern sank der Anteil dagegen nur um 3 Prozentpunkte von 19 % auf 16 %.

Abstand zwischen Gering- und Besserverdienenden im Zehnjahresvergleich verringert

Nicht nur der Anteil der Niedriglohnjobs hat sich in den zehn Jahren von 2014 bis 2024 verringert, sondern auch der Verdienstabstand zwischen Gering- und Besserverdienenden: So erhielten Besserverdienende (obere 10 % der Lohnskala) im April 2024 das 3,00-Fache des Bruttostundenverdienstes von Geringverdienenden (untere 10 % der Lohnskala), im April 2014 war es noch das 3,48-Fache. Dabei zählte eine Person im April 2024 bis zu einem Bruttostundenverdienst von 13,00 Euro zu den Geringverdienenden und ab 39,05 Euro brutto pro Stunde zu den Besserverdienenden.

Lohngefälle im Westen nach wie vor stärker als im Osten

Nach wie vor war das Lohngefälle im April 2024 im Westen deutlich größer als im Osten: So erhielten Besserverdienende in den westlichen Bundesländern den 3,08-fachen Bruttostundenverdienst von Geringverdienenden, während Besserverdienende in den östlichen Bundesländern den 2,50-fachen Verdienst von Geringverdienenden erzielten. Im April 2014 hatte der Verdienstabstand im Westen bei 3,47 und im Osten bei 3,31 gelegen.

Methodische Hinweise:

Bei den Angaben handelt es sich um Ergebnisse der Verdiensterhebung für April 2022, April 2023 und April 2024 in der mit einer geschichteten Stichprobe von 58 000 Betrieben Angaben zu Verdiensten und Arbeitszeiten der abhängig Beschäftigten erhoben werden. Verglichen wurden die Angaben mit den Ergebnissen der Verdienststrukturerhebung, die für den Berichtsmonat April 2014 durchgeführt wurde.

Zum Niedriglohnsektor zählen alle Beschäftigungsverhältnisse, die mit weniger als zwei Drittel des mittleren Bruttostundenverdienstes (Median) entlohnt werden. Auszubildende werden bei dieser Analyse ausgeschlossen.

Der Verdienstabstand zwischen Gering- und Besserverdienenden - die sogenannte Lohnspreizung - ist ein Maß zur Beschreibung der Lohnungleichheit. Hierzu wird der Verdienstabstand zwischen den Geringverdienenden (untere 10 % der Lohnskala, Obergrenze markiert durch das 1. Dezil) und Besserverdienenden (obere 10 %, Untergrenze markiert durch das 9. Dezil) gemessen.

Quelle: Statistisches Bundesamt (ots)

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