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Kubicki übt Kritik an Faesers Vorgehen bei "Compact"-Verbot

Archivmeldung vom 16.07.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.07.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Zensur und Meinungsterror: Wer bestimmt in Deutschland darüber wer die "Richtige" und wer die "Falsche" Meinung besitzt? Viele fühlen sich vollständig nicht repräsentiert (Symbolbild)
Zensur und Meinungsterror: Wer bestimmt in Deutschland darüber wer die "Richtige" und wer die "Falsche" Meinung besitzt? Viele fühlen sich vollständig nicht repräsentiert (Symbolbild)

Foto: FlickreviewR
Lizenz: CC BY 2.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Bundestagsvizepräsident Wolfgang Kubicki (FDP) kritisiert das Vorgehen von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) beim Verbot des "Compact"-Magazins. "Das Vereinsrecht kann nicht als Hilfskonstruktion zum Verbot von Medien dienen", so Kubicki am Dienstagnachmittag.

"Der Satz von Nancy Faeser: 'Ich habe heute das rechtsextremistische Compact-Magazin verboten', ist daher problematisch." Denn das Vereinsrecht ermögliche das Verbot von Vereinen und nicht von Medien, so der FDP-Politiker. Die Äußerung von Faeser könnte daher den Verdacht aufkommen lassen, dass das Verbot der hinter "Compact" stehenden GmbH vorgeschoben sei.

"Das Ziel scheint hier ausdrücklich das Magazin und nicht die Gesellschaft." Kubicki selbst hat keine Zweifel daran, dass es sich bei "Compact" um ein "rechtsextremistisches Blatt" handele. Vieles spreche jedoch dafür, dass man auf Grundlage des Strafrechts und des Jugendschutzgesetzes in Verbindung mit den Landespressegesetzen hätte handeln können und müssen, so der FDP-Politiker.

"Gerade zum Schutz der Verfassung muss die Verfassung aber peinlich genau beachtet werden. Sollte das Verbot, was ich befürchte, gerichtlich aufgehoben werden, ist ein Rücktritt der Innenministerin unvermeidlich."

Das Bundesinnenministerium hatte am Montag das umstrittene "Compact"-Magazin verboten. Rechtsgrundlage sei das Vereinsrecht, teilte das Haus von Ministerin Faeser mit. An den Durchsuchungen von 14 Objekten in Brandenburg, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt durchsucht waren demnach 339 Einsatzkräfte beteiligt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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