Große Koalition einigt sich bei Musterfeststellungsklage
Archivmeldung vom 12.06.2018
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittDie große Koalition hat sich auf letzte Änderungen beim Gesetzentwurf zur Musterfeststellungsklage geeinigt. Laut der "Welt" sollen nun auch kleine und mittelgroße Unternehmen zumindest indirekt von der neuen Klagemöglichkeit profitieren.
Zudem wollen Union und SPD die Verfahren dadurch beschleunigen, dass sie in erster Instanz nicht an einem Landgericht, sondern direkt am zuständigen Oberlandesgericht verhandelt werden. Gerichtsstand soll der Sitz des beklagten Unternehmens sein. Der vom Bundesjustizministerium ausgearbeitete Gesetzentwurf war vergangene Woche in erster Lesung im Bundestag. Zweite und dritte Lesung sollen nun wie geplant am Donnerstag über die Bühne gehen, schreibt die "Welt" unter Berufung auf Koalitionskreise.
Auch nach den jüngsten Änderungen könnten kleine und mittelgroße Unternehmen nicht direkt an einem solchen Verfahren beteiligen. Wenn jedoch beispielsweise ein Handwerksbetrieb wegen seiner Dieselflotte selbst bereits geklagt habe, könne dieses Verfahren mit Verweis auf die eingereichte Musterfeststellungsklage vorübergehend ausgesetzt werden, um die Entscheidung in dem Sammelverfahren abzuwarten. Nicht durchsetzen konnte sich die CDU/CSU-Fraktion mit ihrem Plan, den Gesetzentwurf zur Musterfeststellungsklage zu nutzen, um gegen das Abmahnwesen in Zusammenhang mit der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) vorzugehen, schreibt die "Welt" weiter. Die oft hohen Anwaltsgebühren, die mit Abmahnungen einhergehen, sollten für bis zu zwölf Monate ausgesetzt werden.
Dagegen wandte sich die SPD-Fraktion. Stattdessen soll das Bundesjustizministerium nun den Auftrag erhalten, "zeitnah" einen Entwurf für ein gesondertes Gesetz vorzulegen, mit dem missbräuchliche Abmahnungen unterbunden werden sollen. Mit der Musterfeststellungsklage können Betroffene, vertreten durch Verbände wie dem Bundesverband der Verbraucherzentralen vzbv, gemeinsam gegen Firmen vorgehen und ihre Ansprüche prüfen. Dafür müssen Verbraucher sich in ein Klageregister beim Bundesamt für Justiz registrieren.
Kosten fallen dafür keine an.
Quelle: dts Nachrichtenagentur