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Sachsen-Anhalt Haftbefehl gegen AfD-Landeschef Poggenburg

Archivmeldung vom 26.01.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.01.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Das Amtsgericht Naumburg hat im Oktober vergangenen Jahres gegen den AfD-Landeschef André Poggenburg einen Haftbefehl erlassen. Das berichtet die in Halle erscheinende Mitteldeutsche Zeitung.

Aus dem am 2. November 2015 gefertigten Papier, das der Zeitung in Kopie vorliegt, geht hervor, dass Poggenburg einem Termin zur Offenlegung seiner Vermögensverhältnisse bei einem Gerichtsvollzieher nicht nachgekommen ist. In einem solchen Fall kann der Gläubiger einen Haftbefehl beantragen - quasi das letzte Mittel, um den Schuldner dazu zu zwingen, Überblick über seinen Finanzen zu geben. Aus dem Haftbefehl lässt sich schlussfolgern, dass Poggenburg offenbar mindestens eine Rechnung nicht beglichen hatte und daher eine Zwangsvollstreckung gegen ihn eingeleitet wurde. Sachsen-Anhalts Justiz gibt sich in dem Fall zugeknöpft: Der Sprecher des Landgerichts Halle, Wolfgang Ehm, wollte sich zum Haftbefehl nicht äußern. Auch wenn Poggenburg Mitglied des AfD-Bundesvorstands und Spitzenkandidat seiner Partei für die Landtagswahl ist - und damit eine Person des öffentlichen Lebens - gebe man in vermögensrechtlichen Vorgängen keine Auskünfte, sagte Ehm der Zeitung. Poggenburg selbst bestätigte gegenüber dem Blatt die Existenz eines Haftbefehls, "die Sache ist aber erledigt". Er habe versäumt, eine Rechnung zu bezahlen. Die nachfolgenden Mahnungen und auch die Ladung zur Offenlegung seiner Vermögensverhältnisse führt Poggenburg zum einen auf mehrere Diebstähle seiner Post und der Zerstörung seines Briefkastens sowie auf den Einbruch in sein Büro Ende Oktober zurück: "Da sind viele Unterlagen abhandengekommen." Seitdem er einen "AfD"-Aufkleber auf seinem Postkasten hat, habe es mehrere Fälle gegeben, in denen Post herausgerissen und verstreut oder der Kasten mehrfach zerstört worden sei. Poggenburg sagt, er habe es gar nicht zu einer Zwangsvollstreckung kommen lassen wollen, "ich wollte die Summe ja zahlen". Er habe, nachdem er vom Haftbefehl erfahren habe, den zuständigen Gerichtsvollzieher angerufen und die Summe beglichen. Angaben zur Höhe machte Poggenburg nicht. Poggenburg bestritt auf Nachfrage finanzielle Schwierigkeiten sowohl im privaten als auch wirtschaftlichen Bereich: "Ich bin nicht insolvent; ich bin eine der wenigen Firmen, die keinen Kredit haben." Poggenburg betreibt in Stößen im Burgenlandkreis einen Autokühler-Fachbetrieb.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung (ots)

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