Faeser plant Asyl-Schnellverfahren an Flughäfen und Häfen
Archivmeldung vom 11.10.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDie Bundesregierung will Asylentscheidungen an deutschen Flughäfen und Häfen innerhalb von acht Wochen. Das geht aus Gesetzentwürfen des Bundesinnenministeriums hervor, über die der "Spiegel" berichtet und nun innerhalb der Regierung abgestimmt werden sollen.
Dabei geht es um die Umsetzung der EU-Asylreform ("GEAS") in deutsches
Recht. Das Kabinett soll die Pläne in diesem Herbst auf den Weg bringen.
Kern der Brüsseler Pläne sind sogenannte Grenzverfahren, die an den
EU-Außengrenzen laufen sollen - insbesondere für Menschen aus Ländern
mit einer Schutzquote von weniger als 20 Prozent in Europa.
In
Deutschland geht es dabei um Regelungen für diejenigen, die mit Flugzeug
oder Schiff kommen. Die Betreiber von Flughäfen und Häfen sollen
gesetzlich verpflichtet werden, Unterkünfte im Transitbereich oder
anderswo auf dem Gelände bereitzustellen. Die Länder sollen die Kosten
für Unterbringung und Versorgung tragen. Der Bund ist für die Verfahren
zuständig.
Die Unterkünfte sollen nur bei einer positiven
Asylentscheidung zur Einreise verlassen werden können. Die Rückkehr ins
Herkunftsland soll aber möglich sein - "jederzeit", wie es in den
Entwürfen heißt. Bei einem negativen Entscheid schließt sich ein so
genanntes "Rückkehrgrenzverfahren" an - innerhalb von zwölf Wochen.
Innenministerin
Nancy Faeser (SPD) hat die EU-Kommission gebeten, diesen Teil der
Reform in Deutschland bereits umsetzen zu können. Offiziell sollen die
GEAS-Regeln erst 2026 in Kraft treten. Laut "Spiegel" hat die Kommission
inzwischen Zustimmung signalisiert.
Auch im Grenzverfahren
sollen Schutzanträge individuell geprüft werden, heißt es im Entwurf.
Der Zugang zu Rechtsschutz bleibe ebenfalls erhalten: "Ausdrücklich vom
Grenzverfahren ausgenommen sind unbegleitete Minderjährige, sofern sie
keine Sicherheitsgefahr darstellen."
Die neuen Schnellverfahren
an Flughäfen und Häfen könnten Zehnttausende Menschen betreffen.
Herkunftsländer, deren Bürger in der Europäischen Union eine Schutzquote
von weniger als 20 Prozent haben, sind unter anderem die Türkei,
Pakistan, der Libanon sowie zahlreiche afrikanische Staaten. In
Deutschland lag die Schutzquote von Türken zuletzt unter zehn Prozent.