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Faeser plant Asyl-Schnellverfahren an Flughäfen und Häfen

Archivmeldung vom 11.10.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.10.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Nancy Faeser (2021)
Nancy Faeser (2021)

Foto: Sandro Halank, Wikimedia Commons, CC BY-SA 4.0
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Bundesregierung will Asylentscheidungen an deutschen Flughäfen und Häfen innerhalb von acht Wochen. Das geht aus Gesetzentwürfen des Bundesinnenministeriums hervor, über die der "Spiegel" berichtet und nun innerhalb der Regierung abgestimmt werden sollen.

Dabei geht es um die Umsetzung der EU-Asylreform ("GEAS") in deutsches Recht. Das Kabinett soll die Pläne in diesem Herbst auf den Weg bringen. Kern der Brüsseler Pläne sind sogenannte Grenzverfahren, die an den EU-Außengrenzen laufen sollen - insbesondere für Menschen aus Ländern mit einer Schutzquote von weniger als 20 Prozent in Europa.

In Deutschland geht es dabei um Regelungen für diejenigen, die mit Flugzeug oder Schiff kommen. Die Betreiber von Flughäfen und Häfen sollen gesetzlich verpflichtet werden, Unterkünfte im Transitbereich oder anderswo auf dem Gelände bereitzustellen. Die Länder sollen die Kosten für Unterbringung und Versorgung tragen. Der Bund ist für die Verfahren zuständig.

Die Unterkünfte sollen nur bei einer positiven Asylentscheidung zur Einreise verlassen werden können. Die Rückkehr ins Herkunftsland soll aber möglich sein - "jederzeit", wie es in den Entwürfen heißt. Bei einem negativen Entscheid schließt sich ein so genanntes "Rückkehrgrenzverfahren" an - innerhalb von zwölf Wochen.

Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hat die EU-Kommission gebeten, diesen Teil der Reform in Deutschland bereits umsetzen zu können. Offiziell sollen die GEAS-Regeln erst 2026 in Kraft treten. Laut "Spiegel" hat die Kommission inzwischen Zustimmung signalisiert.

Auch im Grenzverfahren sollen Schutzanträge individuell geprüft werden, heißt es im Entwurf. Der Zugang zu Rechtsschutz bleibe ebenfalls erhalten: "Ausdrücklich vom Grenzverfahren ausgenommen sind unbegleitete Minderjährige, sofern sie keine Sicherheitsgefahr darstellen."

Die neuen Schnellverfahren an Flughäfen und Häfen könnten Zehnttausende Menschen betreffen. Herkunftsländer, deren Bürger in der Europäischen Union eine Schutzquote von weniger als 20 Prozent haben, sind unter anderem die Türkei, Pakistan, der Libanon sowie zahlreiche afrikanische Staaten. In Deutschland lag die Schutzquote von Türken zuletzt unter zehn Prozent.

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