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Richterbund stellt Schwarzfahren als Straftatbestand in Frage

Archivmeldung vom 04.01.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.01.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Rike / pixelio.de
Bild: Rike / pixelio.de

Der Deutsche Richterbund hat das Schwarzfahren als Straftatbestand in Frage gestellt. Die Gerichte könnten entlastet werden, sagte der Vorsitzende des Richterbundes, Jens Gnisa, im Inforadio des rbb: "Natürlich können sich die Verkehrsbetriebe besser gegen Schwarzfahren schützen. Sie tun es nicht, sparen Geld; dann soll es letztendlich der Staat mit seiner Strafjustiz richten."

Er halte das nicht für richtig, betonte Gnisa: "Die Berliner Justiz wird jährlich mit 40.000 Schwarzfahrten befasst, und gleichzeitig gibt es Personalknappheit. Die Dinge passen da nicht zusammen."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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