Richterbund stellt Schwarzfahren als Straftatbestand in Frage
Archivmeldung vom 04.01.2018
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Freigeschaltet durch André OttDer Deutsche Richterbund hat das Schwarzfahren als Straftatbestand in Frage gestellt. Die Gerichte könnten entlastet werden, sagte der Vorsitzende des Richterbundes, Jens Gnisa, im Inforadio des rbb: "Natürlich können sich die Verkehrsbetriebe besser gegen Schwarzfahren schützen. Sie tun es nicht, sparen Geld; dann soll es letztendlich der Staat mit seiner Strafjustiz richten."
Er halte das nicht für richtig, betonte Gnisa: "Die Berliner Justiz wird jährlich mit 40.000 Schwarzfahrten befasst, und gleichzeitig gibt es Personalknappheit. Die Dinge passen da nicht zusammen."
Quelle: dts Nachrichtenagentur