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Erbschaftsteuer und BKA-Gesetz gelten ab 2009

Archivmeldung vom 29.12.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.12.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Oliver Randak

Die Reform der Erbschaftsteuer kann wie geplant Anfang 2009 in Kraft treten. Bundespräsident Horst Köhler habe das Gesetz ebenso wie das umstrittene BKA-Gesetz unterschrieben, teilte das Bundespräsidialamt am Montag mit.

Die Gesetze können nun im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und vom 1. Januar an gelten. Gewinner der Erbschaftsteuerreform sind Ehegatten und Kinder. Geschwister werden schlechter gestellt.

Die Änderung der Erbschaftsteuer war nötig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht Immobilien- und Betriebsvermögen gegenüber Kapitalvermögen als zu niedrig bewertet ansah und eine Änderung bis zum 31. Dezember dieses Jahres verlangte.

 

Witwer, Witwen und Kinder müssen nach der neuen Regelung keine Steuern zahlen, wenn sie ein Haus oder eine Wohnung erben oder geschenkt bekommen und zehn Jahre lang weiter bewohnen. Für Kinder gilt, dass die Wohnfläche des Elternhauses nicht grösser ist als 200 Quadratmeter. Zusätzliche Fläche wird mit Freibeträgen verrechnet.

 

Die Freibeträge für Ehegatten, Kinder und Enkel steigen, bei Kindern etwa von 205 000 auf 400 000 Euro. Die Sätze der Erbschaftsteuer in der Steuerklasse I werden nicht geändert und liegen weiter zwischen 7 und 30 Prozent. Der Höchstsatz von 30 Prozent wird erst von mehr als 26 Millionen Euro geerbtes Vermögen an gelten. Das Erben von Firmen kann steuerfrei bleiben, wenn der Betrieb zehn Jahre lang fortgeführt wird und die Arbeitsplätze erhalten bleiben.

 

Die Reform der Erbschaftsteuer war im Bundesrat bereits am 5. Dezember verabschiedet worden. Die «Frankfurter Allgemeine Zeitung» hatte am Samstag geschrieben, Köhler sei «verärgert», weil ihm das Gesetz in "Urschrift" erst am 16. Dezember zur Prüfung vorgelegt wurde. Erst wenn das Staatsoberhaupt ein Gesetz geprüft und unterschrieben hat, kann es im Bundesanzeiger veröffentlicht werden und in Kraft treten.

 

Viele Details der neuen Regelung waren lange politisch umstritten. So konnte sich die CSU nicht mit ihren Forderungen durchsetzen, dass die Höhe der Erbschaftsteuer von den Ländern bestimmt werden soll. Bis zuletzt kritisierte die CSU auch die Steuersätze für Geschwister, Neffen, Nichten sowie Tanten und Onkel.


Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) hatte eingeräumt, dass viele Klagen gegen die Reform zu erwarten seien. Letztlich könne nur das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsmässigkeit entscheiden. Grundsätzlich wollte die Regierung sicherstellen, dass das Steueraufkommen, das vollständig den Ländern zufliesst, auch künftig nicht unter vier Milliarden Euro sinkt. In diesem Jahr können die Länder mit 4,78 Milliarden Euro aus der Steuer rechnen.

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